Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Bedarfsplanung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gibt für das Planungsgebiet Auskunft über die Bedarfe an Förderungsangeboten und die Bedarfserfüllung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Sie dient der bedarfsgerechten Steuerung des Angebots an Betreuungsplätzen.

    Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe erstellt jährlich für seinen Bezirk einen Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Der Bedarfsplan weist für die Gemeinden des Planungsgebietes die Tageseinrichtungen und die Plätze aus, die zur Erfüllung des Anspruchs auf Förderung in einer Tageseinrichtung erforderlich sind.  

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende