Standesamtsarchiv der Stadt Wittlich

  • Leistungsbeschreibung

    Standesamtsarchiv der Stadt Wittlich

    Im Standesamtsarchiv des Kreisarchivs Bernkastel-Wittlich werden die Erstschriften der Personenstandsunterlagen des Standesamtes Wittlich Stadt aufbewahrt, deren Schutzfrist abgelaufen ist. Das Personenstandsarchiv Rheinland-Pfalz verwahrt zentral für das Bundesland Rheinland-Pfalz die Zweitschriften der Zivilstands- und Personenstandsregister, in denen die Geburten, Heiraten und Sterbefälle der Bevölkerung beurkundet sind:

    • Geburtsregister/-bücher 1799 bis 1910
    • Heiratsregister/-bücher 1798 bis 1942
    • Sterberegister/-bücher 1799 bis 1991
    • Dezennaltabellen 1798-1977

    Wenn Sie Personenstandsunterlagen der Stadt Wittlich einsehen möchten, für die noch eine gesetzliche Schutzfrist gilt, wenden Sie sich bitte an das Standesamt der Stadt Wittlich. Für Personenstandsunterlagen gelten folgende Schutzfristen:

    • Geburtsregister 110 Jahre nach ihrer Entstehung
    • Heiratsregister 80 Jahre nach ihrer Entstehung
    • Sterberegister 30 Jahre nach ihrer Entstehung

    Die Einsichtnahme, Auskunft und Urkundenerteilung unterliegt den Vorschriften des Personenstandsgesetzes (PStG); weiterhin wird die Erlaubnis zur Einsicht, die Auskunft und die Urkundenerteilung ausschließlich unter der Wahrung der Interessen schutzwürdiger Betroffener erteilt. Zur Urkundenerteilung, Auskunft und Einsicht siehe PStG § 62 Abs. 1:

    § 62 Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht

    (1) Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.

    Wie beantrage ich Einsicht/Auskunft/Urkundenerteilung in/von Personenstandsunterlagen?

    Der Antrag muss schriftlich (z.B. per E-Mail) an das Kreisarchiv erfolgen mit Angabe des Zwecks / Nachweis der Verwandtschaft. Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitungszeit von bis zu 3 Wochen zuzüglich Postweg liegen kann; wir bemühen uns jedoch, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten.

    Folgende Informationen werden benötigt:

    • Name, Geburts-, Heirats- oder Sterbedatum
    • Geburts-, Heirats- oder Sterbeort
    • Angabe zu Beglaubigung / einfache Kopie
    • Zweck der Antragstellung / ggf. Nachweis Verwandtschaft
    • Adress- und Rechnungsanschrift (siehe Gebührenordnung)

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende