Mittagsverpflegung an Ganztagsschulen
Leistungsbeschreibung
Mittagsverpflegung an Ganztagsschulen:
Folgende Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Bernkastel-Wittlich bieten ein Ganztagsschulangebot mit Mittagessen an:
- Kurfürst-Balduin-Realschule plus Wittlich
Anmeldung zur Mittagsverpflegung - Friedrich-Spee-Realschule plus Neumagen-Dhron
Anmeldung zur Mittagsverpflegung - Freiherr-vom-Stein-Realschule plus Bernkastel-Kues
Anmeldung zur Mittagsverpflegung - Realschule plus Manderscheid
Anmeldung zur Mittagsverpflegung - Realschule plus und Fachoberschule Traben-Trarbach
Anmeldung zur Mittagsverpflegung - Clara-Viebig-Realschule plus Wittlich
Anmeldung zur Mittagsverpflegung - Nikolaus-von-Kues-Gymnasium Bernkastel-Kues
Anmeldung zur Mittagsverpflegung - Gymnasium Traben-Trarbach
Anmeldung zur Mittagsverpflegung - Cusanus-Gymnasium Wittlich
Anmeldung zur Mittagsverpflegung - Integrierte Gesamtschule Morbach
Anmeldung zur Mittagsverpflegung - Integrierte Gesamtschule Salmtal
Anmeldung zur Mittagsverpflegung - Burg-Landshut-Schule – FSP Lernen – Bernkastel-Kues
Anmeldung zur Mittagsverpflegung - Rosenbergschule – FSP ganzheitliche Entwicklung – Bernkastel-Kues
Anmeldung zur Mittagsverpflegung - Liesertalschule – FSP Lernen und Sprache – Wittlich
Anmeldung zur Mittagsverpflegung
Der Landkreis Bernkastel-Wittlich beteiligt die Eltern an den Kosten des Mittagessens in der Ganztagsschule. Die Höhe der Eigenbeteiligung der Eltern am Mittagessen der in der Trägerschaft des Landkreises Bernkastel-Wittlich stehenden Schulen wird entsprechend der Empfehlung des Landkreistages Rheinland-Pfalz erhoben. Sie wird gemäß einem Beschluss des Kreistags jährlich automatisch der aktuellen Empfehlung angepasst. Im Jahr 2024 beträgt die Eigenbeteiligung 4,13 €/Mittagessen.
Möglichkeiten der Ermäßigung:
Geschwisterermäßigung:
Der Schulträger gewährt ab der Teilnahme des 2. Kindes an der Mittagsverpflegung an einer kreiseigenen Schule eine Gesc
wisterermäßigung, die sich am aktuellen Kostenbeitrag orientiert und sich in 2024 wie folgt gestaltet:2. Kind: 25 % = 3,10 €/Essen
3. Kind: 40 % = 2,48 €/Essen
4. Kind: 50 % = 2,07 €/EssenBildungs- und Teilhabeleistungen:
Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung, Miet- bzw. Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen. Wenn diese Leistungen bewilligt werden, kann das Kind für den Bewilligungszeitraum kostenfrei an der Mittagsverpflegung teilnehmen.
Anträge von Leistungsempfängern von Arbeitslosengeld II sind beim Jobcenter zu stellen. Bezieher von Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfeleistungen und Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können die Anträge bei der Kreisverwaltung oder den örtlichen Sozialämtern der Verbandsgemeinden, der Stadt Wittlich oder der Einheitsgemeinde Morbach stellen.
Informationen zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe
Den Antrag finden Sie hier: Globalantrag zum Download
Sozialfonds:
Im Rahmen des Sozialfonds fördert das Land – im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel als freiwillige Leistung – die Kosten der Mittagsverpflegung. Die (in der Regel zu Beginn eines Kalenderjahres) zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel werden dann entsprechend auf die Antragsteller verteilt. Diese Mittel reichen in der Regel allerdings nicht aus, um die Ermäßigung für ein komplettes Schuljahr zu gewähren!
Bei Vorliegen der geforderten Voraussetzungen wird gemäß den zur Verfügung stehenden Mitteln ein Betrag erstattet. Die geltenden Einkommensgrenzen etc. entnehmen Sie bitte den Informationen zur Lernmittelfreiheit.
Den Antrag finden Sie hier:
Antrag Sozialfonds Schuljahr 2023/2024
Antrag Sozialfonds Schuljahr 2024/2025Weitere Informationen:
Merkblatt zum Antrag
Möglichkeiten der Ermäßigung- Kurfürst-Balduin-Realschule plus Wittlich
Anträge / Formulare
- Globalantrag auf Leistungen für Bildung- und Teilhabe(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)