Regionale Pflegekonferenz

  • Leistungsbeschreibung

    Seit 2005 ist die Einberufung der Regionalen Pflegekonferenz (RPK) einmal im Jahr eine kommunale Aufgabe, zu der die Kommunalverwaltung die regionalen Akteurinnen und Akteure aus dem Praxisfeld einlädt. Einige Städte kooperieren dabei mit dem benachbarten Landkreis.

    Neben den Dienstleistern der Pflege und komplementären Angeboten sind Selbsthilfe und Ehrenamt mit eingebunden. Gemeinsam bilden sie ein Netzwerk aus regionaler Expertise und zeichnen ein aktuelles Bild von der Bedarfslage der von Pflege- und Unterstützungsbedarf betroffenen Menschen in der Region.

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende