Pflegestrukturplanung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Landkreise und kreisfreien Städte sind nach dem Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur verpflichtet, Pflegestrukturpläne für die ambulante, teilstationäre und pflegerische Versorgung zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben.

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende