Fahreignungs-Bewertungssystem

  • Leistungsbeschreibung

    Zum 1. Mai 2014 wurde das bisher beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg eingerichtete Verkehrszentralregister durch das neue Fahreignungsregister abgelöst. Es erfasst Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die sich und andere durch Verkehrsverstöße gefährden und werden im sogenannten Fahreignungsregister (FAER) erfasst.  Ziel des neuen Fahreignungs-Bewertungssystems ist es, die Verkehrsteilnehmer dazu zu motivieren, ihr Fahrverhalten zu verbessern. Im Fahreignungsregister werden nur noch Verstöße erfasst, die sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken.

    Nach wie vor sieht das Bewertungssystem drei Maßnahmenstufen vor:

    4 - 5 Punkte:

    • Schriftliche Ermahnung
    • Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar
    • Bei Vorlage der Teilnahmebescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Fahreignungsseminars erfolgt ein Punkterabatt von einem Punkt. Das Seminar muss vor dem Erreichen von sechs Punkten absolviert sein.

    6 - 7 Punkte:

    • Schriftliche Verwarnung
    • Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar, um das Verkehrsverhalten zu verbessern, jedoch ohne Abzug von Punkten
    • Hinweis auf die Entziehung der Fahrerlaubnis bei Erreichen von 8 Punkten

    8 Punkte:

    • Mit dem Erreichen dieses Punktestandes gilt der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen.

    Zusätzliche Informationen zu den Maßnahmenstufen erhalten Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Das „neue“ Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen, die aufeinander abgestimmt sind:

    • einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme (zwei Sitzungen zu je 90 Minuten),
    • einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme (zwei Sitzungen zu je 75 Minuten).

    Für weitere Informationen bezüglich des Fahreignungsseminars wenden Sie sich bitte an den Fahrlehrerverband Rheinland e. V., Hans-Böckler-Str. 2, 56070 Koblenz (Tel: 0261-83064).

    Ihren Punktestand können Sie kostenlos beim KBA abfragen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des KBA.

    Für die schriftliche Ermahnung und Verwarnung wird eine Verwaltungsgebühr von 17,90 € zuzüglich Postzustellungsgebühren in Höhe von 3,45 € erhoben, die Gebühr für den Entzug der Fahrerlaubnis beträgt 186,55 € zuzüglich Postzustellungsgebühren in Höhe von 3,45 €.