Probezeit für Fahranfänger

  • Leistungsbeschreibung

    Gerade junge Fahranfänger zeichnen sich durch Unerfahrenheit und Risikobereitschaft im Straßenverkehr aus. Der daraus resultierenden Unfallgefährdung soll mit einer zweijährigen Bewährungszeit entgegengewirkt werden. Individuelle Maßnahmen für den Fahranfänger, wie die Teilnahme an einem Aufbauseminar, die Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre und die verkehrspsychologische Beratung sollen bewirken, dass der auffällig gewordene Fahranfänger die Defizite in seiner Einstellung zum Straßenverkehr erkennt, sein Fahrverhalten überdenkt und positiv verändert.

    Beim Fahranfänger auf Probe wurde neben dem Fahreignungs-Bewertungssystem eine weitere Gewichtung der Verkehrsauffälligkeit nach schwerwiegenden Delikten (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung) und weniger schwerwiegenden Delikten (z.B. technische Fahrzeugmängel) vorgenommen.

    Sanktionsstufe

    Verkehrszuwiderhandlung

    Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde

    1. Stufe

    Ein schwerwiegendes oder zwei weniger schwerwiegende Delikte

    Die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird angeordnet und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

    2. Stufe

    Ein weiteres schwerwiegendes oder zwei weitere weniger schwerwiegende Delikte

    Verwarnung und die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird empfohlen.

    3. Stufe

    Ein weiteres schwerwiegendes oder zwei weitere weniger schwerwiegende Delikte

    Die Fahrerlaubnis wird entzogen.


    In der folgenden Fahrschule innerhalb des Landkreises Bernkastel-Wittlich findet der nächste Kurs unter dem aufgeführten Termin statt.

    Kursbeginn: Donnerstag, den 13.06.2024 um 18 Uhr

    Fahrschule Drive & More
    Frank Fleschen
    Trierer Straße 25 a
    54516 Wittlich
    0171-3459890

    Eine vorherige Anmeldung bei der Fahrschule ist zwingend erforderlich!