Vorbeugender Brandschutz

  • Leistungsbeschreibung

    Aufgabe der Brandschutzdienststelle ist es bei der Einhaltung und Verwirklichung der gesetzlichen Bestimmungen des vorbeugenden Brandschutzes mit den Genehmigungsbehörden, den mit der Planung betrauten Personen, den Bauherrinnen und Bauherren eng zusammenzuarbeiten. Unter vorbeugendem Brandschutz sind alle, in einem Objekt getroffenen baulichen, technischen und betrieblichen Maßnahmen zu verstehen, die geeignet sind den Ausbruch eines Brandes zu verhindern, bzw. Brandausweitungen und Brandschäden so gering wie möglich zu halten. Maßnahmen, die eine Menschenrettung und eine wirksame Brandbekämpfung ermöglichen, sind wesentliche Bestandteile des vorbeugenden Brandschutzes.

    Der vorbeugende Brandschutz unterteilt sich in:

    • Baulicher Brandschutz
    • Technischer Brandschutz
    • Betrieblicher Brandschutz

    Alle Regelungen, die Brandgefahren verringern und die Brandbekämpfung verbessern sollen (Brandschutzordnung, Personalbelehrung, Wartung von Brandschutzeinrichtungen, Feuerwehrpläne usw.)Alle mit dem Gebäude verbundenen Anlagen und Einrichtungen, die zum Zwecke der Brandverhütung eingebaut wurden und bei denen sich im Brandfalle etwas bewegt (Feuerschutzabschlüsse, Brandschutzklappen, Feuerlöschanlagen, Brandmeldeanlagen usw.)
    Brandschutzmaßnahmen und Anforderung an die unbeweglichen Teile eines Gebäudes wie z.B. Treppenräume, Flure, Wände, Decken, Brandwände.

    Hinweise zu den Links

    Das Ministerium der Finanzen stellt auf seinen Internet-Seiten den größten Teil der in Rheinland-Pfalz relevanten baurechtlich Vorschriften bereit. Weitere Informationen über Feuerlöscher bieten die Internet-Seiten der Hersteller.

    Gesetze und Vorschriften aus dem Bereich des Gewerberechtes enthalten oft brandschutztechnisch bedeutsame Regelungen. Eine sehr umfangreiche Vorschriftensammlung ist auf der Seite der "Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg" zu finden. Exemplarisch sind die Bereiche Arbeitsstätten, Dampfkesselanlagen, explosionsgefährdeten Bereichen, Gefahrstoffe, Immissionsschutz, Strahlenschutz und Betriebssicherheitsrecht zu nennen.