Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen

  • Leistungsbeschreibung

    Tiere (insbesondere Wildschweine) die Träger von Trichinen sein können, unterliegen der Pflicht einer amtlichen Untersuchung auf Trichinen. 

    Das in Verkehr bringen von Wild vor Abschluss der Trichinenuntersuchung ist strafbar! Grundsätzlich ist der jagdausübungsberechtigte zur Anmeldung einer Trichinenuntersuchung verpflichtet.

     

    Jäger die Wildschweine zu beproben haben, können:

    1. die Proben selbst entnehmen, nachdem Sie eine Schulung für die Entnahme von Trichinenproben nachgewiesen haben und von der Kreisverwaltung - Fachbereich Veterinärdienst und Lebensmittel - beauftragt worden sind.
    2. die Probe von einem Mitarbeiter der ambulanten Schlachttier- und Fleischuntersuchung in Ihrem Untersuchungsbezirk entnehmen lassen.

    Die von beauftragten Jägern selbst entnommenen Proben können zu jeder Zeit in den TU-Proben-Briefkasten des Fleischhygieneamts Wittlich (Standort: Firma Simon Fleisch GmbH) zur Untersuchung eingeworfen werden.

    Weitere Informationen können dem Merkblatt für Jäger entnommen werden.


    Beauftragung von Jägern zur Trichinenuntersuchung

    Seit einer Änderung der Tierischen Lebensmittelüberwachungsverordnung kann die Entnahme von Proben bei Wildschweinen zur Untersuchung auf Trichinen einem Jäger übertragen werden, sofern keine Zweifel an seiner Zuverlässigkeit bestehen und er für diese Aufgabenübertragung geschult wurde.

    Die Beauftragung kann beim Fachbereich Veterinärdienst und Lebensmittel unter Vorlage eines gültigen Jagdscheines und Nachweis entsprechender Schulung oder Sachkunde beantragt werden. Die Übertragung gilt nur für bestimmte, konkret zu benennende Reviere oder Revierteile und mit der Zustimmung des jeweiligen Jagdausübungsberechtigten.

    Wenn keine Berechtigung zur eigenen Probennahme besteht, muss der Jäger das Schwarzwild dem für den jeweiligen Untersuchungsbezirk zuständigen amtlichen Fachassistenten oder amtlichen Tierarzt zur Trichinenprobenentnahme vorstellen.

    Zur Kennzeichnung, Identitätssicherung und Rückverfolgbarkeit werden vom Fachbereich Veterinärdienst und Lebensmittel Wildmarken und Wildursprungsscheine ausgegeben. Die Wildmarken müssen am erlegten Wildschwein eingezogen werden, die Wildursprungsscheine begleiten die entnommenen Proben zum Untersuchungslabor.

  • Anträge / Formulare