Überwachung des Verkehrs mit freiverkäuflichen Arnzeimitteln

  • Leistungsbeschreibung

    Arzneimittel sind Stoffe und Stoffzusammensetzungen, die dazu bestimmt sind, durch die Anwendung am oder im menschlichen Körper Krankheiten, Körperschäden, Leiden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen.

    Man unterscheidet zwischen rezeptpflichtigen, apothekenpflichtigen und freiverkäuflichen Arzneimitteln. Näheres hierzu ergibt sich aus dem Arzneimittelgesetz (AMG).

    Freiverkäufliche Arzneimittel 

    Seit dem 01.01.2011 ist die Zuständigkeit für die Überwachung der freiverkäuflichen Arzneimittel von den Landesbehörden in die Zuständigkeit der Kreisverwaltung gewechselt. Im Landkreis Bernkastel-Wittlich wird diese Aufgabe vom der Lebensmittelaufsicht und dem Gesundheitsamt wahrgenommen.

    Freiverkäufliche Arzneimittel werden unter anderem in Verbrauchermärkten, in Drogeriemärkten, in Reformhäusern, in Erotikshops, auf Wochenmärkten, in medizinischen Fußpflegebetrieben oder bei Podologen in den Verkehr gebracht.

    Der Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln muss vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde angezeigt werden.