Asylrecht
Leistungsbeschreibung
Asylrecht
Asyl ist in Deutschland ein von der Verfassung geschütztes Recht. Menschen, die aus anderen Teilen der Welt vor Gewalt, Krieg und Terror fliehen, sollen hierzulande Schutz finden und können einen Asylantrag beim zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.
Das BAMF stellt auf deren Internetseite weitere Informationen über den Ablauf des Asylverfahrens, zum Recht auf Asyl und den verschiedenen Formen des Schutzes zur Verfügung:
- www.bamf.de
- www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/AsylFluechtlingsschutz/InfoblattAntragstellung/infoblatt-antragstellung-corona.html?nn=283336
Nach Abschluss des Asylverfahrens wird mit Bescheid des BAMF eine Entscheidung getroffen.
Entscheidungsmöglichkeiten
- Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention
(§ 3 Abs. 2 AsylG) - Anerkennung als Asylberechtigter (Art. 16a Abs. 1 GG)
- Zuerkennung von subsidiärem Schutz (§ 4 Abs. 1 AsylG)
- Feststellung eines Abschiebungsverbots (§ 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG)
- Ablehnung des Asylantrages als unbegründet
- Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich unbegründet (§§ 29a, 30 AsylG)
- Ablehnung wegen Unzulässigkeit des Asylantrages (§ 29 Abs. 1 AsylG)
- Einstellung des Asylverfahrens in Folge einer Antragsrücknahme (§ 32 AsylG) bzw. Nichtbetreiben des Asylverfahrens (§ 33 AsylG)
Für die Punkte 1-4 ist je nach Konstellation des Sachverhaltes eine persönliche Vorsprache, nach vorheriger Terminvereinbarung, erforderlich.
Kontakte BAMF
Trier (Außenstelle-Liegenschaft 1)
Dasbachstraße 15 b
54292 Trier, Rheinland-Pfalz
Telefon: 0911 943-73340
Telefax: 0911 943-73299Trier (Außenstelle im Ankunftszentrum)
Am Wissenschaftspark 31-33
54296 Trier, Rheinland-Pfalz
Telefon: 0911 943-48107
Telefax: 0911 943-48200Trier (Außenstelle - Liegenschaft 2 [Integration])
Diedenhofener Str. 6-8
54294 Trier, Rheinland-Pfalz
Telefon: 0911 943-73340
Telefax: 0911 943-48149