Aufenthaltserlaubnis (humanitäre Gründe)

  • Leistungsbeschreibung

    Humanitäre Gründe


    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, die aus humanitären Gründen (§§ 22- 25b AufenthG) erteilt wurde.

    Humanitäre Gründe, die zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 25 geführt haben, können insbesondere folgende sein:

    • Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling in einem Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
    • Vorliegen eines Abschiebungsverbots/Ausreisehindernisses,
    • Feststellung einer außergewöhnlichen Härte.

    Abhängig von der Rechtsgrundlage der humanitären Aufenthaltserlaubnis können die Unterlagen und Gebühren voneinander abweichen.

    Voraussetzungen

    • Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis nach §§ 22, 23, 23a, 24, 25, 25a oder 25b Aufenthaltsgesetz
    • Humanitärer Grund liegt weiter vor
      Die Aufenthaltserlaubnis kann nicht verlängert werden, wenn der humanitäre Grund entfallen ist (z. B. Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling wurde durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge widerrufen oder kein Ausreisehindernis mehr besteht)
    • Persönliche Vorsprache ist erforderlich
    • Hauptwohnsitz im Landkreis Bernkastel-Wittlich
      Die Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich

    Erforderliche Unterlagen in Kopie

    • Formular „Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels“ (ausgefüllt)
    • Gültiger Pass oder Passersatz
      Grundsätzlich ist ein anerkannter und gültiger Pass vorzulegen. Anderenfalls sind Nachweise zu erbringen, dass ein Pass oder Passersatz nicht auf zumutbare Weise bei den zuständigen Behörden des Herkunftsstaats erlangt werden kann.
      Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 und 2 AufenthG wird ein Reiseausweis für Flüchtlinge ausgestellt.
    • 1 x aktuelles biometrisches Passfoto
    • Nachweise zum Lebensunterhalt
      Bei Arbeitnehmern: Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
      Bei Selbstständigen: Vom Steuerberater Gewinn- und Verlustrechnung, letzter Steuerbescheid
      Bei Bezug von Leistungen nach SGB II oder SGB XII: Aktueller Bescheid des zuständigen Jobcenters oder Sozialamtes
    • Aktuelle Schulbescheinigung / letztes Schulzeugnis
    • Bescheinigung über die Teilnahme/Anmeldung am Integrationskurs
    • Krankenversicherungsnachweis
    • Mietvertrag/Wohnraumnachweis
  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Buchstabe A: Frau Schulte

Buchstabe B - Ce: Herr Hendges

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