Aufenthaltserlaubnis (Familienzweck)
Leistungsbeschreibung
Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner, Kindern und Elternteile von Deutschen, § 28 AufenthG
Voraussetzungen
- Volljährigkeit beider Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern
- Einfache Deutschkenntnisse A 1 GER – Niveau
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
- Hauptwohnsitz im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Die Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Erforderliche Unterlagen in Kopie
- Formular „Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels“ (ausgefüllt)
- gültiger Nationalpass
Für jedes Familienmitglied ist ein Pass vorzulegen. Bei deutschen Ehegatten/Lebenspartnern genügt auch die Vorlage des deutschen Personalausweises - 1 x aktuelles biometrisches Passfoto
- Familiennachzug zum Ehegatten: Heiratsurkunde
(Nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis) - Familiennachzug zum Lebenspartner: Partnerschaftsurkunde
(Nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis) - Geburtsurkunde des minderjährigen Kindes
(Nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis) - Nachweis über das Sorgerecht
Erforderlich wenn der ausländische Vater nicht mit der Kindesmutter verheiratet ist und die Aufenthaltserlaubnis zur Personensorge beantragt - Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung
Eine Vaterschaftsanerkennung ist immer dann vorzulegen, wenn die beiden Elternteile (nach deutschem Recht) unverheiratet sind (nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis). - Bei allen ausländischen Urkunden: Übersetzung, evtl. zusätzlich Apostille
- Aktuelle Schulbescheinigung
Eine Schulbescheinigung ist für schulpflichtige Kinder immer erforderlich - Sprachzertifikat (nur bei Ehegatten/Lebenspartner)
A1 GER Sprachzertifikat (über einfache Kenntnisse der deutschen Sprache) - Bescheinigung über die Teilnahme/Anmeldung am Integrationskurs (nur bei Verlängerung)
- Krankenversicherungsnachweis
- Mietvertrag/Wohnraumnachweis
Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner, Kinder und Elternteile von Ausländer, §§ 30, 32, 36, 36a AufenthG
Voraussetzungen
- Der bereits im Bundesgebiet lebende Ausländer ist im Besitz eines gültigen, nachzugsfähigen Aufenthaltstitels
- Volljährigkeit beider Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern
- Einfache Deutschkenntnisse A 1 GER – Niveau
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
- Hauptwohnsitz im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Die Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Bei Ehegattennachzug: Vorsprache beider Ehepartner/Lebenspartner erforderlich.
Erforderliche Unterlagen in Kopie:
- Formular „Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels“ (ausgefüllt)
- Gültiger Nationalpass
Für jedes Familienmitglied ist ein Pass vorzulegen. - 1 x aktuelles biometrisches Passfoto
- Familiennachzug zum Ehegatten: Heiratsurkunde
(Nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis) - Familiennachzug zum Lebenspartner: Partnerschaftsurkunde
(Nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis) - Geburtsurkunde für minderjährige Kinder
(Nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis) - Nachweis über das Sorgerecht
Falls ein Elternteil nicht in Deutschland lebt (bei Verlängerung nicht erforderlich). - Bei allen ausländischen Urkunden: Übersetzung, evtl. zusätzlich Apostille
- Aktuelle Schulbescheinigung
Eine Schulbescheinigung ist für schulpflichtige Kinder ist immer erforderlich - Sprachzertifikat (nur bei Ehegatten/Lebenspartner)
A1 GER Sprachzertifikat (über einfache Kenntnisse der deutschen Sprache) - Bescheinigung über die Teilnahme/Anmeldung am Integrationskurs (nur bei Verlängerung)
- Nachweis zur Lebensunterhaltssicherung der Familie
Bei Arbeitnehmern: Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
Bei Bezug von Sozialleistungen: Aktueller Leistungsbescheid (Jobcenter, Kindergeld, Elterngeld) - Krankenversicherungsnachweis
- Mietvertrag/Wohnraumnachweis
Aufenthaltserlaubnis für in Deutschland geborene Kinder, § 33 AufenthG
Erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ein ausländisches Kind, das im Bundesgebiet geboren wird und bei dem mindestens ein Elternteil einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt.
Voraussetzungen
- Erteilung von Amts wegen – Geburt im Bundesgebiet
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
- Hauptwohnsitz im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Die Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Erforderliche Unterlagen in Kopie
- gültiger Nationalpass
- 1 x aktuelles biometrisches Passfoto
- Geburtsurkunde
- Krankenversicherungsnachweis
- Volljährigkeit beider Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern
Anträge / Formulare
- Antragsvordruck auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Antragsvordruck Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)