Aufenthaltserlaubnis (Familienzweck)

  • Leistungsbeschreibung

    Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner, Kindern und Elternteile von Deutschen, § 28 AufenthG

    Voraussetzungen

    • Volljährigkeit beider Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern
    • Einfache Deutschkenntnisse A 1 GER – Niveau
    • Persönliche Vorsprache ist erforderlich
    • Hauptwohnsitz im Landkreis Bernkastel-Wittlich
      Die Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

    Erforderliche Unterlagen in Kopie

    • Formular „Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels“ (ausgefüllt)
    • gültiger Nationalpass
      Für jedes Familienmitglied ist ein Pass vorzulegen. Bei deutschen Ehegatten/Lebenspartnern genügt auch die Vorlage des deutschen Personalausweises
    • 1 x aktuelles biometrisches Passfoto
    • Familiennachzug zum Ehegatten: Heiratsurkunde
      (Nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
    • Familiennachzug zum Lebenspartner: Partnerschaftsurkunde
      (Nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
    • Geburtsurkunde des minderjährigen Kindes
      (Nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
    • Nachweis über das Sorgerecht
      Erforderlich wenn der ausländische Vater nicht mit der Kindesmutter verheiratet ist und die Aufenthaltserlaubnis zur Personensorge beantragt
    • Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung
      Eine Vaterschaftsanerkennung ist immer dann vorzulegen, wenn die beiden Elternteile (nach deutschem Recht) unverheiratet sind (nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis).
    • Bei allen ausländischen Urkunden: Übersetzung, evtl. zusätzlich Apostille
    • Aktuelle Schulbescheinigung
      Eine Schulbescheinigung ist für schulpflichtige Kinder immer erforderlich
    • Sprachzertifikat (nur bei Ehegatten/Lebenspartner)
      A1 GER Sprachzertifikat (über einfache Kenntnisse der deutschen Sprache)
    • Bescheinigung über die Teilnahme/Anmeldung am Integrationskurs (nur bei Verlängerung)
    • Krankenversicherungsnachweis
    • Mietvertrag/Wohnraumnachweis


    Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner, Kinder und Elternteile von Ausländer, §§ 30, 32, 36, 36a AufenthG

    Voraussetzungen

    • Der bereits im Bundesgebiet lebende Ausländer ist im Besitz eines gültigen, nachzugsfähigen Aufenthaltstitels
    • Volljährigkeit beider Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern
    • Einfache Deutschkenntnisse A 1 GER – Niveau
    • Persönliche Vorsprache ist erforderlich
    • Hauptwohnsitz im Landkreis Bernkastel-Wittlich
      Die Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
      Bei Ehegattennachzug: Vorsprache beider Ehepartner/Lebenspartner erforderlich.

    Erforderliche Unterlagen in Kopie:

    • Formular „Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels“ (ausgefüllt)
    • Gültiger Nationalpass
      Für jedes Familienmitglied ist ein Pass vorzulegen.
    • 1 x aktuelles biometrisches Passfoto
    • Familiennachzug zum Ehegatten: Heiratsurkunde
      (Nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
    • Familiennachzug zum Lebenspartner: Partnerschaftsurkunde
      (Nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
    • Geburtsurkunde für minderjährige Kinder
      (Nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
    • Nachweis über das Sorgerecht
      Falls ein Elternteil nicht in Deutschland lebt (bei Verlängerung nicht erforderlich).
    • Bei allen ausländischen Urkunden: Übersetzung, evtl. zusätzlich Apostille
    • Aktuelle Schulbescheinigung
      Eine Schulbescheinigung ist für schulpflichtige Kinder ist immer erforderlich
    • Sprachzertifikat (nur bei Ehegatten/Lebenspartner)
      A1 GER Sprachzertifikat (über einfache Kenntnisse der deutschen Sprache)
    • Bescheinigung über die Teilnahme/Anmeldung am Integrationskurs (nur bei Verlängerung)
    • Nachweis zur Lebensunterhaltssicherung der Familie
      Bei Arbeitnehmern: Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
      Bei Bezug von Sozialleistungen: Aktueller Leistungsbescheid (Jobcenter, Kindergeld, Elterngeld)
    • Krankenversicherungsnachweis
    • Mietvertrag/Wohnraumnachweis


    Aufenthaltserlaubnis für in Deutschland geborene Kinder, § 33 AufenthG

    Erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ein ausländisches Kind, das im Bundesgebiet geboren wird und bei dem mindestens ein Elternteil einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt.

    Voraussetzungen

    • Erteilung von Amts wegen – Geburt im Bundesgebiet
    • Persönliche Vorsprache ist erforderlich
    • Hauptwohnsitz im Landkreis Bernkastel-Wittlich
      Die Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

    Erforderliche Unterlagen in Kopie

    • gültiger Nationalpass
    • 1 x aktuelles biometrisches Passfoto
    • Geburtsurkunde
    • Krankenversicherungsnachweis
  • Anträge / Formulare


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