Abschussmeldung/ Wildnachweisung

  • Leistungsbeschreibung

    Nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 Landesjagdgesetz (LJG) i.V.m. § 40 Abs. 2 der Landesjagdverordnung (LJVO) haben die jagdausübungsberechtigten Personen die schriftliche Abschussmeldung für das im zurückliegenden Vierteljahr erlegte oder verendete Schalenwild jeweils zum 5. des Folgemonats der Unteren Jagdbehörde vorzulegen.

    Die Untere Jagdbehörde bittet dringend um Einhaltung nachstehender jährlicher Vorlagetermine:

    • 01. April - 30. Juni: Abschussmeldung bitte vorlegen zum 05. Juli
    • 01. Juli - 30. September Abschussmeldung bitte vorlegen zum 05. Oktober
    • 01. Oktober - 31. Dezember Abschussmeldung bitte vorlegen zum 05. Januar
    • 01. Januar - 31. März: Abschussmeldung bitte vorlegen zum 05. April

    Bitte nutzen Sie hierfür den zum Download bereitgestellten Vordruck „Abschussmeldung Quartal“ oder nehmen Sie die Quartalsmeldung per Onlineformular vor.

    Eine nicht fristgerechte Vorlage der Streckenmeldungen und Abschussliste /Wildnachweisung stellt einen Bußgeldtatbestand dar.

    Es wird darauf hingewiesen, dass die Abschussliste/Wildnachweisung nicht die IV. Quartalsmeldung ersetzt.

  • Anträge / Formulare