Medizinische Praxis anmelden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Viele Fachkräfte des Gesundheitswesens wie z.B. bei der Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie und Podologie etc. entscheiden sich für eine eigene Praxis.

    Wenn Sie als Ärztin oder als Arzt arbeiten möchten, müssen Sie zunächst selbst zugelassen werden. Das erfolgt durch die kassenärztliche Vereinigung.

    Für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen gilt: Wenn Sie Ihren Beruf selbstständig ausüben möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Gesundheitsbehörde anmelden. Auch zukünftig müssen Sie alle Änderungen zu Ihrer Praxis zeitnah bekannt geben.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bernkastel-Wittlich

    Anzeige über die Ausübung eines nichtakademischen Heilberufes.pdf

  • Teaser

    Sie möchten sich in einem Gesundheits- oder Heilberuf selbstständig machen? Informieren Sie sich hier.

  • Voraussetzungen

    • Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung noch vor der Tätigkeitsaufnahme abgeschlossen
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Ihre persönlichen Daten, wie Name, Anschrift etc.
    • Staatsexamen, Berufserlaubnis, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
    • verliehene akademische Grade und Titel

    Zudem müssen Sie Angaben dazu machen, auf welchem Gebiet Sie die Tätigkeit ausüben möchten und ab wann Sie selbstständig arbeiten möchten.

    Viele Kommunen bieten Formulare an, die Sie für die Anmeldung verwenden können.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Anmeldung müssen Sie innerhalb eines Monats vornehmen.

    Die Änderungen sind ebenfalls innerhalb eines Monats anzuzeigen.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    In der Regel erfolgt die Ausübung der Tätigkeit in einem Gesundheitsberuf freiberuflich.

    Eine Praxis bedeutet aber gleichzeitig auch eine Existenzgründung. Daher sollten Sie beachten, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Gewerbeanmeldung erforderlich sein könnte.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich zur Anmeldung Ihrer Praxis an das Gesundheitsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt am Standort der Praxis.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende