Visum/Visumsverlängerung

  • Leistungsbeschreibung

    Visum/Visumsverlängerung

    Ausländische Staatsangehörige, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen möchten, benötigen für die Einreise grundsätzlich ein Visum.

    Ein Visum kann einem Ausländer oder einer Ausländerin vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland von der deutschen Auslandsvertretung erteilt werden. Dabei ist der Zweck der Einreise entscheidend.

    Bei der Antragstellung muss angegeben werden, ob es sich um eine Besuchs- oder Geschäftsreise (Schengenvisum) handelt oder ein Daueraufenthalt zur z. B. Arbeitsaufnahme /Studium/Familienzusammenführung (nationales Visum) beantragt werden soll.

    Für einen Touristenaufenthalt in Deutschland ist die Einreise und der Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bis zu 90 Tagen pro Halbjahr gestattet, vorausgesetzt sie haben einen gültigen Reisepass und wollen in Deutschland keine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Weitere Regelungen, ebenso die Staatenliste zur Visumspflicht/-freiheit entnehmen Sie bitte der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

    Sofern eine Visumspflicht besteht, darf erst nach Erteilung des Visums die Einreise in das Bundesgebiet erfolgen.

    Für alle EU-Staatsangehörigen gilt eine Sonderregelung. Sie benötigen zur Einreise nach Deutschland kein Visum, sondern lediglich ein gültiges Identitätsdokument.

    Schweizer Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen genießen auf Grund des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft ein an das Freizügigkeitsrecht für Unionsbürger angelehntes Recht. Für die Einreise und den Aufenthalt von Schweizer Staatsangehörige reicht ein gültiger Personalausweis. Es wird kein Visum benötigt. Nach der Einreise erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis-Schweiz, wenn sie sich länger als drei Monate in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten wollen und können damit jede Erwerbstätigkeit aufnehmen.

    Visumsverlängerung

    Visa zu Besuchszwecken dürfen grundsätzlich nicht verlängert werden. Eine Verlängerung ist ausnahmsweise und nur in begründeten Ausnahmefällen möglich!

    Notwendige Unterlagen

    • Antrag auf Verlängerung eines Visums (ausgefüllt)
    • Nationalpass mit gültigem Visum
    • Schriftliche Begründung für den Verlängerungsantrag
    • Sonstige Nachweise (ärztliche Atteste, Tickets, Buchungsbestätigungen, o.a.)
    • Einkommensnachweise des Verpflichtungsgebers (Referenzperson in Deutschland)
    • Reisekrankenversicherung über den gesamten Zeitraum
    • Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung

    Gebühren

    Verlängerung: 25,- bis 75,- Euro

  • Weiterführende Informationen

  • Anträge / Formulare


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