Karteikartenabschrift
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen anderen Landkreis verlegt haben und dort einen Ersatzführerschein benötigen (z.B. bei Verlust des Führerscheins oder bei Umtausch Ihres alten Führerscheins in den EU-Kartenführerschein), kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde von Ihnen eine Karteikartenabschrift verlangen. Die Karteikartenabschrift ist eine Bescheinigung über Ihre persönlichen Fahrerlaubnisdaten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Angaben zu: Familienname ggfls. Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum und –ort, neue Anschrift
- Adresse der jetzt für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Welche Gebühren fallen an?
Die Karteikartenabschrift ist gebührenfrei.
Anträge / Formulare
Wenn Sie eine Karteikartenabschrift benötigen, können Sie diese jederzeit über: https://umfrage.kv-bks-wil.de/LimeSurvey/index.php?r=survey/index&sid=562582 beantragen.