Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gewähren
Leistungsbeschreibung
Mit dem Programm "Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft" (EULLa) fördert das Land Rheinland-Pfalz eine umweltschonende und nachhaltige Landwirtschaft. Die Landwirte sollen eine aktive Rolle im Umwelt- und Naturschutz übernehmen.
Um den differierenden Zielsetzungen und spezifischen örtlichen Gegebenheiten zu entsprechen, werden Agrarumweltmaßnahmen angeboten, die den gesamten Betriebszweig oder das gesamte Unternehmen betreffen. Gleichzeitig werden auch einzelflächenbezogene Maßnahmen auf Acker und Grünland angeboten
Die Programmteilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung bestimmter Bewirtschaftungsauflagen über einen Zeitraum von fünf Jahren.
Folgenden Maßnahmen werden angeboten:
- Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland
- Vielfältige Kulturen im Ackerbau
- Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über den Winter
- Anlage von Gewässerrandstreifen
- Umweltschonender Steil- und Steilstlagenweinbau
- Saum- und Bandstrukturen
- Umwandlung einzelner Ackerflächen in Grünland
- Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz
- Alternative Pflanzenschutzverfahren
- Vertragsnaturschutz Grünland
- Vertragsnaturschutz Kennarten
- Vertragsnaturschutz Weinberg
- Vertragsnaturschutz Acker
- Vertragsnaturschutz Streuobst
- Biotechnische Pflanzenschutzverfahren
- Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen
Teaser
Sie führen einen landwirtschaftlichen Betrieb in Rheinland-Pfalz oder Ihre Flächen befinden sich in Rheinland-Pfalz? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Teilnahme am Programm beantragen.
Verfahrensablauf
Nach Registrierung bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltung erhalten Sie das Passwort für die elektronische Antragstellung unter www.eantrag.rlp.de auf dem Postweg zugesendet. Hier können Sie sich das Antragsprogramm zur Beantragung von der Agrarförderung herunterladen. Dies gilt für Anträge für die Basisprämie, Greeningprämie, Umverteilungsprämie, Junglandwirteprämie sowie der Kleinerzeugerregelung. Auch die Weitergewährung von AUKM-Verträgen (Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen) wird über die oben genannte Software beantragt.
Bitte beachten Sie die schriftliche Beantragung bei AUKM-Neuverträgen und der WMO (Weinmarktordnung). Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre zuständige Kreisverwaltung.
Sie haben einen landwirtschaftlichen Betrieb übernommen oder sind Neueinsteiger in ein landwirtschaftliches oder weinbauliches Unternehmen? Wenden Sie sich bitte zur Registrierung an Ihre zuständige Kreisverwaltung.
Voraussetzungen
Die EULLa-Programmteile richten sich vorrangig an Landwirte und Winzer, die gemäß § 1 Abs. 5 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) gewisse Mindestgrößen erfüllen.
Darüber hinaus bestehen für einige Programmteile abweichende Zuwendungsvoraussetzungen, die z.B. Privatpersonen als Grundstückseigentümer von landwirtschaftlichen Flächen eine Programmteilnahme ermöglichen. Hier kann Ihnen ihre zuständige Kreisverwaltung (Untere Landwirtschaftsbehörde) Auskunft über die Zuwendungsberechtigung erteilen.Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsunterlagen
- Flächennachweis
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Erstantrag: siehe Anträge/Formulare
Weitergewährungsantrag: Die Antragstellung muss bis zum 15. Mai jeden Jahres erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Die Bewilligung und Zahlung der Beihilfen erfolgt i.d.R. Ende Dezember.
Rechtsgrundlage
Entwicklungsprogramm „Umweltmaßnahmen, Landwirtschaft und Landentwicklung (EULLE)“ des Landes Rheinland-Pfalz
- Verordnung (EU) Nr. 1303/2013
- Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
- Verordnung (EU) Nr. 1306/2013
- Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
- Verordnung (EU) Nr. 2017/2393
- Delegierte Verordnung (EU) Nr. 807/2014
- Delegierte Verordnung (EU) Nr. 640/2014
- Delegierte Verordnung (EU) Nr. 907/2014
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 808/2014
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014
- Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz (AgrarZahlVerpflG)
- InVeKoS-Verordnung (InVeKoSV)
- GAK-Gesetz (GAKG)
- Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)
- Landeshaushaltsordnung (LHO)
- Nationale Rahmenregelung Deutschland (NRR)
- Landestransparenzgesetz (LTranspG)
Anträge / Formulare
Erstantrag:
Einer Teilnahme geht grundsätzlich immer ein EULLa Antragsverfahren voraus. Nur während dieses Antragszeitraumes können Interessierte einen Antrag auf Teilnahme an einem oder mehreren Programmteilen bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltung (Untere Landwirtschaftsbehörde) einreichen. Die Ankündigung des EULLa Antragsverfahrens erfolgt durch offizielle Pressemitteilungen des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) und des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF). Auch informiert das DLR u.a. durch Zeitungsartikel über die Antragstellung.
Die Antragsunterlagen finden Sie in unserem Fachportal Agrarumwelt. Nach fristgerechter Abgabe bearbeitet die Kreisverwaltung die Anträge und schließt bis zum Jahresende die Bewirtschaftungsverträge mit den Antragstellern. Vertragsbeginn ist jeweils zum 01. Januar des Jahres nach der Antragstellung.
Weitergewährungsantrag:
Die Antragstellung erfolgt bis zum 15. Mai jeden Jahres nur in elektronischer Form.
Unterstützende Institutionen
- Kreisverwaltungen,
- Bauern- und Winzerverbände,
- Maschinen- und Betriebshilfsringe,
- private Dienstleister