Gemeindeprüfung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Aufgaben des Gemeindeprüfungsamtes beziehen sich auf eine Aufgabenübertragung nach § 14 des Rechnungshofgesetzes. Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz hat die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der kommunalen Körperschaften und deren Beteiligungen, die nicht unmittelbar durch den Rechnungshof geprüft werden, auf die Landkreise übertragen. Aus dieser Aufgabenübertragung resultieren die Bezeichnungen Gemeindeprüfungsamt und "überörtliche Prüfung". In diesem Zusammenhang prüft das Gemeindeprüfungsamt die Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie die Kassenführung von insgesamt 275 rechtlich selbständigen Körperschaften.