Informationsfreiheit und Landestransparenzgesetz

  • Leistungsbeschreibung

    Bei der Kreisverwaltung ist die Stelle der Beauftragten des Landkreises für Informationsfreiheit angesiedelt. Sie hat ihre Grundlage in dem am  1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz. Zweck des Gesetzes ist es, den Zugang zu amtlichen Informationen und zu Umweltinformationen zu gewähren, um damit die Transparenz und Offenheit der Verwaltung zu vergrößern (§ 1 Abs. 1 LTranspG). Anfragen nach dem Landestransparenzgesetz laufen zunächst zentral bei der Beauftragtenstelle auf und werden zur dezentralen Erledigung an die zuständigen Fachbereiche weitergeleitet. 

    Darüber hinaus bestehen für alle Bürger/-innen zahlreiche Möglichkeiten, um auf die vielfältigen und allgemein zugänglichen Informationen der Kreisverwaltung zurückzugreifen. Sollten die erhofften Informationen nicht auf Anhieb zu finden sein, kann auch hilfsweise das Suchformular der Internetseite verwendet werden.

    Das Handeln der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich ist seit langem von Offenheit und Transparenz geprägt. Eine Vielzahl von Informationen stellt die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich den interessierten Bürgerinnen und Bürgern bereits jetzt zur Verfügung. So hält der Internetauftritt neben allgemeinen Informationen zum Landkreis und zur Verwaltung zahlreiche statistische Informationen, Geobasisdaten, Informationen zur Verwaltungsorganisation und –gliederung sowie das Kreisrecht zur Einsicht bereit. Auch öffentliche Ausschreibungen und Bekanntmachungen können online eingesehen werden. Daneben bietet die Verwaltung mit dem Rats- und Bürgerinformationsnetz (RUBIN) bereits seit dem Jahr 2001 die Möglichkeit der demokratischen Teilhabe an, indem die Gremiensitzungen und -entscheidungen völlig transparent nachvollzogen werden können.

    Nutzen Sie die zahlreichen Möglichkeiten, um auf die vielfältigen und allgemein zugänglichen Informationen zurückzugreifen. Sollten Sie die erhofften Informationen nicht auf Anhieb finden, verwenden Sie hilfsweise das Suchformular der Internetseite.

    Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anliegen direkt an die Kreisverwaltung zu wenden. Richten Sie Ihre Anfrage bzw. Ihren Antrag hierzu bitte formlos an:

    Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
    Fachbereich 01 – Wirtschaftsförderung/Öffentlichkeitsarbeit
    - Beauftragter für Informationsfreiheit -
    Kurfürstenstraße 16
    54516 Wittlich