Ehrungen

  • Leistungsbeschreibung

    Verdiente Bürgerinnen und Bürger, die sich in besonderer Weise kommunalpolitisch und/oder ehrenamtlich engagieren, können für eine staatliche Auszeichnung auf Kreis-, Landes- oder Bundesebene für eine Ehrung vorgeschlagen werden. 

    Dazu ist ein individuelles Vorschlagsschreiben an den Landrat zu richten, welches bei der Kreisverwaltung geprüft und an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bzw. die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz weitergeleitet wird. Sobald deren Befürwortung für den Ehrenvorschlag vorliegt, wird ein entsprechender Verleihungstermin abgestimmt.