Bürgersprechstunde

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Alle Einwohner können die Bürgersprechstunde Ihrer (Ober)bürgermeisterin oder Ihres (Ober)bürgermeisters bzw. Ihrer Ländrätin oder Ihres Landrates in Anspruch nehmen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bernkastel-Wittlich

    Bei Rückfragen, Anregungen oder Anmerkungen steht Ihnen die zuständige Mitarbeiterin gerne zur Verfügung. 



An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende