Existenzgründerförderung beraten
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen, gibt es für Sie zahlreiche Informations-, Beratungs- und Förderangebote.
Spezielle Hinweise für - Kreis Bernkastel-WittlichWenn Sie Ihren Traum von einem eigenen Unternehmen leben möchten, Ihnen jedoch noch nicht klar ist wie Sie in die Existenzgründung einsteigen sollen, sind Sie hier bei uns genau richtig. Die Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich versteht sich als Ansprechpartner vor Ort und unterstützt Sie auf dem Weg in die Existenzgründung. Dabei geben wir Ihnen grundlegende Informationen und Hilfestellungen zur konzeptionellen Vorüberlegung, vermitteln Kontakte zu anderen wirtschaftsfördernden Institutionen und Netzwerken wie beispielsweise unseren regionalen Partnern der IHK, sowie der HWK Trier. Sollten Sie darüber hinaus Fragen zu Ihrem individuellen Business-Plan, Ihres Marketing-Konzeptes oder Ihres Finanzplanes haben, wenden Sie sich ebenfalls an uns. Gerne informieren wir Sie im Rahmen eines individuellen Beratungsgespräches über die wichtigsten Schritte einer Existenzgründung.
Um einen ersten, grundlegenden Überblick über die Vorabüberlegungen einer Existenzgründung zu erhalten, haben wir Ihnen die wichtigsten Fragen zum Thema Gewerbeanmeldung zusammengestellt.
Teaser
Sie können an diversen Stellen Beratungen zu Fördermittel zur Existenzgründung erhalten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei allgemeiner Beratung wird nach dem konkreten Vorhaben gefragt. Je mehr Informationen dazu schon vorliegen, desto konkreter kann die Beratung sein. Formale Anforderungen an Unterlagen gibt es nicht.
Bei der Beantragung von Beratungsförderung nach dem Landesförderprogramm des Landes und dem Gründercoaching Deutschland werden die erforderlichen Angaben im Antragsformular erhoben.
Bei der finanziellen Förderung über die ISB sind die erforderlichen Unterlagen abhängig vom jeweiligen Förderprogramm. Nähere Informationen dazu gibt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Welche Gebühren fallen an?
Einige Beratungsangebote (z.B. Seminare) können kostenpflichtig sein. Dies ist jeweils angegeben.
Bei Anträgen auf Beratungsförderung durch Landes- oder Bundesprogramm fallen bei den Starterzentren von IHK und HWK keine Gebühren an. Die Antragsteller beim Institut für Freie Berufe müssen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 95,00 Euro entrichten.
Bei finanzieller Förderung fallen bei einzelnen Förderinstrumenten (z.B. Bürgschaften) Gebühren an. Darüber informieren die Förderrichtlinien im Einzelfall.
Anträge / Formulare
Antragsunterlagen und Merblätter bieten z.B. die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH sowie das Programm Gründercoaching Deutschland auf ihren Internetseiten an.
Was sollte ich noch wissen?
Die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens ist für jeden ein ganz entscheidender Schritt. Um die Erfolgsaussichten zu verbessern, die Risiken zu verringern und Startfehler zu vermeiden, empfiehlt es sich, sich umfassend zu informieren und die vielfältigen Beratungs- und Förderangebote zu nutzen.
Wenn Sie zur Verwirklichung eines gewerblichen Vorhabens Fördermittel als Existenzgründerin oder Existenzgründer in Anspruch nehmen möchten, finden Sie auch unter der Rubrik Wirtschaftsförderung regional weiterführende Informationen.
Weiterführende Informationen
Spezielle Hinweise für - Kreis Bernkastel-WittlichWeiterführende Informationen finden Sie unter:
https://www.bernkastel-wittlich.de/wirtschaft-tourismus/wirtschaftsfoerderung/existenzgruendung/
Bei Rückfragen oder Anmerkungen stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiter gerne zur Verfügung.