Ehrenamt

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Eine lebendige Demokratie benötigt aktive und engagierte Bürgerinnen und Bürger. In vielen Bereichen hat dieses Engagement schon Tradition. Viele Bürger sind in Rheinland-Pfalz ehrenamtlich/bürgerschaftlich im sozialen, kulturellen, politischen, gesellschaftlichen oder sportlichen Bereich freiwillig engagiert.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bernkastel-Wittlich

    Um das soziale Miteinander im ländlichen Raum nachhaltig zu fördern und die dörflichen Strukturen zu erhalten, setzt der Landkreis Bernkastel-Wittlich sich für die Stärkung und Weiterentwicklung des Ehrenamtes, Freiwilligen Engagements und der Selbsthilfe im Landkreis ein.

    Das Ehrenamt - gut für alle

    Freiwilliges Engagement in Rheinland-Pfalz

    1. Freiwilligenarbeit, Ehrenamt und Bürgerschaftliches Engagement (Juni 2001)

    2. Ehrenamt, Freiwilligenarbeit und bürgerschaftliches Engagement 1999 - 2004 im Trend (Juli 2005)

    Landesstudien im Auftrag des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz,

    Herausgeber:
    Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz, Schillerplatz 3 - 5, 55116 Mainz, Tel. 06131/163878, Fax 06131/16173878, E-Mail: Andrea.Fischer[at]ism.rlp.de, Internet: www.ism.rlp.de

    Rund um den Verein

    Informationen zu rechtlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. Eine Rechtsinformation für Vereinsmitglieder und solche, die es werden möchten.

    Herausgeber: Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz

    Diese Broschüre wird vom Herausgeber nur im nachstehenden Internet angeboten.

    Internet: www.jm.justiz.rlp.de

    Steuertipps für gemeinnützige Vereine

    Herausgeber: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz, Kaiser-Friedrich-Straße 5, 55116 Mainz, Tel. 06131/164392, Fax  06131/164141, E-Mail: Pressestelle[at]fm.rlp.de, Internet: www.fm.rlp.de

    Ehrenamt anerkennen - Ideen und Beispiele aus Rheinland-Pfalz

    Vereine, Verbände, Organisationen und sonstige Initiativen in Rheinland-Pfalz aber auch das Land und die Kommunen haben in den letzten Jahren viele Ideen entwickelt, um Ehrenamt und Freiwilligenengagement stärker als bisher anzuerkennen, zu würdigen und zu unterstützen. Damit wurde auf die veränderten Bedürfnisse vieler engagierter Menschen reagiert, die freiwillig und unentgeltlich dafür sorgen, dass die Lebensqualität in unserer Gesellschaft erhalten bleibt. Für ihre Tätigkeiten erwarten sie mehr Anerkennung und Unterstützung. Diese Broschüre zeigt beispielhaft die vielfältigen Möglichkeiten auf kommunaler Ebene auf, durch die ein Klima geschaffen werden kann, das Ehrenamtliche unterstützt. Die Stichworte und Beispiele sind alphabetisch geordnet und enthalten oft auch eine Ansprechstelle, bei der man weitergehende Informationen erhalten kann. Ziel dieser Broschüre ist es, Ideen weiter zu tragen und andere zum Mitmachen bei der Initiative des Landes Rheinland-Pfalz für Ehrenamt und Bürgerengagement "wir tun was" zu ermutigen

    Herausgeber: Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz, Schillerplatz 3 - 5, 55116 Mainz, Tel. 06131/163878, Fax 06131/16173878, E-Mail: Andrea.Fischer[at]ism.rlp.de, Internet: www.ism.rlp.de

    Broschüre über die Freistellungsmöglichkeiten für Ehrenamtliche in Rheinland-Pfalz

    Einen umfassenden Überblick über die Rechte von Ehrenamtlichen in Rheinland-Pfalz im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zu den verschiedenen Freistellungsmöglichkeiten gibt die neue Broschüre "Freistellungsmöglichkeiten für Ehrenamtliche in Rheinland-Pfalz". Für viele Bereiche, in denen ehrenamtliche Arbeit geleistet wird, werden Möglichkeiten und Umfang der Freistellungsregeln unter Bezugnahme auf die gesetzlichen Grundlagen dargestellt. Die Broschüre enthält darüber hinaus auch wichtige Adressen von Auskunft gebenden Stellen und Ansprechpartnern.

    Ministerium des Innern und für Sport, Schillerplatz 3-5, 55116 Mainz, Tel. 06131/163878, Fax 06131/16173878, E-Mail: Andrea.Fischer[at]ism.rlp.de, Internet: www.ism.rlp.de

    Sicherheit für freiwillig Engagierte: Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt

    Herausgeber: Presse- und Informationsstelle der Landesregierung Rheinland-Pfalz, Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz

    Redaktion: Dr. Frank Heuberger, Tel. 06131/164247, E-Mail: Frank.Heuberger[at]stk.rlp.de

    Zu Ihrer Sicherheit: Unfallversichert im Ehrenamt 

    Herausgeber:
    Bundesministerium für Arbeit und Soziales
    Referat Information, Publikation, Redaktion, Postfach 500, 53108 Bonn, Bestell-Nr.: A 329

    Tel. 0180/5151510 (0,12 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz)
    Fax 0180/5151511 (0,12 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz)

    E-Mail: info[at]bmas.bund.de; Internet: http://www.bmas.bund.de

    Bürgertelefon Unfallversicherung/Ehrenamt Tel. 01805/676711
    Mo bis Do von 8 bis 20 Uhr (0,12 Euro/Min. aus dem dt. Festnetz)


    Vereine & Steuern - Arbeitshilfe für Vereinsvorstände und Mitglieder

    Herausgeber:
    Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen,
    Presse- und Informationsreferat, Jägerhofstraße 6, 40479 Düsseldorf, Tel. 0180 3 100 110, Fax. 0180 3 100 1111, E- Mail: presse[at]fm.nrw.de; Internet: www.fm.nrw.de

    Redaktion:
    Hartmut Müller-Gerbes (verantwortlich) und Florian Torka in Zusammenarbeit mit der Steuerabteilung

    Broschüre ist auch als CD-ROM erhältlich ISBN 3-00-007674-3

    Senior-Trainer

    Das Engagement und der Einsatz als seniorTrainerin/seniorTrainer erfolgt in Kooperation mit der Servicestelle Freiwilliges Engagement der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich und kann je nach Bedarf und Interesse ganz unterschiedlich aussehen. seniorTrainerinnen/seniorTrainer arbeiten mit Vereinen, (Selbsthilfe)Gruppen, Initiativen und Organisationen zusammen, in ganz unterschiedlichen Altersstufen und Tätigkeitsbereichen (z.B. Literaturcafé, Wohnen im Alter, Leseförderung, Kultur-, Öffentlichkeitsarbeit).

    Was machen die Senior-Trainer?

    • Das Erfahrungswissen älterer Menschen aus beruflichem, ehrenamtlichem und familiärem Kontext stärker in die Gesellschaft einbeziehen
    • Persönliche Kompetenzen und Möglichkeiten für die dritte Lebensphase entdecken
    • Die gesellschaftliche Position älterer Menschen stärken
    • Die Weitergabe von Erfahrungswissen zwischen den Generationen fördern
    • Neue Aktionsfelder für freiwilliges Engagement erschließen
    • Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Bild vom Altern anregen


    Sicherheitsberater für Seniorinnen und Senioren

    Mit zunehmender Lebenserfahrung wächst im Alter auch die Angst, Opfer einer Gewalttat, eines Überfalls oder eines Einbruchs zu werden. Aus diesem Grund wurden 23 Seniorinnen und Senioren aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich zu Sicherheitsberaterinnen und Sicherheitsberatern ausgebildet.

    Die Sicherheitsberater für Senioren (SfS) geben ihr Wissen gerne an ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger weiter und stehen als Anlaufstelle für Fragen oder Anregungen zur Verfügung. Ob bei Freunden, Bekannten, Nachbarn oder an Seniorennachmittagen sind sie Ansprechpartner für die Seniorinnen und Senioren.

    Zu ihren Aufgaben zählen:

    • Vertrauen bei älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern aufbauen
    • Ängste abbauen
    • ihr Sicherheitsgefühl stärken
    • zur Mitarbeit für die eigene Sicherheit motivieren

    Die Sicherheitsberater für Senioren beraten Sie gerne neutral und kostenlos zu folgenden Themen: 

    • Wohnungssicherung,
    • Haustürkriminalität,
    • Straßenkriminalität,
    • Sicherer Geldverkehr,
    • Sicherheit im Straßenverkehr,
    • Nachbarschaftshilfe u.v.m.


    Stille Stars


    Sie kennen jemanden im Landkreis, der sich in seiner Freizeit freiwillig, unentgeltlich und sehr engagiert für das Gemeinwohl und für seine Mitmenschen einsetzt? Sie wissen von einem Projekt, einer Gruppe oder einer Initiative im Landkreis, die durch ihr ehrenamtliches Tun zur Verbesserung der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger beiträgt? Dann können Sie diese Ehrenamtler und Initiativen für die Auszeichnung mit dem Bürgerpreis „Stille Stars“ 2022 vorschlagen, den Landrat Gregor Eibes im Rahmen eines Festaktes Anfang Dezember 2022 verleihen wird.

    Die Stillen Stars können zum Beispiel im Natur- und Umweltschutz, in der Jugendarbeit, in der Seniorenhilfe, für eine Selbsthilfegruppe, in der Nachbarschaftshilfe, in der Realisierung eines Bürgerbus-Services oder im Rahmen der Integration von Flüchtlingen aktiv sein. Wichtig ist, dass sie für diese ehrenamtliche Tätigkeit noch keine Ehrung oder öffentliche Auszeichnung erfahren haben.

    Mit dem Bürgerpreis „Stille Stars“ werden rund um den Internationalen Tag des Ehrenamtes, der jedes Jahr am 5. Dezember gefeiert wird, Menschen ausgezeichnet, die sich meist im Stillen, verborgen vor der Öffentlichkeit und abseits von traditionellen Ehrungen für das Allgemeinwohl engagieren. Landrat Gregor Eibes ruft die Bernkastel-Wittlicher dazu auf, der Kreisverwaltung Kandidaten, Projekte und Initiativen für die Preisverleihung vorzuschlagen.

    „Für mich sind die stillen Stars die wahren Helden des Alltags. Unsere Gesellschaft braucht sie, leisten sie doch mit ihrem ehrenamtlichen Engagement sehr viel Wertvolles für das gute Miteinander und eine hohe Lebensqualität in unserem Landkreis. Mit dem Bürgerpreis „Stille Stars“ wollen wir die wertvolle ehrenamtliche Arbeit der vielen stillen ehrenamtlich Aktiven einmal bewusst in den Fokus der Öffentlichkeit rücken,“ so Landrat Gregor Eibes zur Zielsetzung des Bürgerpreises. Eine Jury, die mit Persönlichkeiten aus dem öffentlichen Leben sowie Vertretern der Kreisverwaltung besetzt ist, entscheidet über die Preisverleihung.

    Wer ehrenamtlich engagierte Mitbürger oder besondere Projekte und Initiativen für die Auszeichnung als „Stille Stars“ 2022 vorschlagen will, kann dies bis zum 24. Oktober 2022 tun. Um die schriftliche Einreichung der Vorschläge wird gebeten bei der Servicestelle Freiwilliges Engagement der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Monika Scheid, Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich, Tel.: 06571 142208, E-Mail: monika.scheid[at]bernkastel-wittlich.deDen Meldebogen können sie hier herunterladen.

  • Teaser

    Sie wollen sich im sozialen, kulturellen, politischen, gesellschaftlichen oder sportlichen Bereich freiwiliig engagieren? Dann können Sie eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben.

  • Anträge / Formulare

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen finden Sie hier .

  • Weiterführende Informationen

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bernkastel-Wittlich

    Kaffeefahrten

    Viele ältere oder allein stehende Menschen freuen sich über das günstige Angebot im Briefkasten: Busreise, Essen, Kaffee, Kuchen, Unterhaltung, Geschenke. Alles für ein paar Euro. Doch mit einem Ausflug haben solche Einladungen mit der Möglichkeit zur Teilnahme an einer Werbeveranstaltung nichts zu tun. Denn auf diesen Kaffeefahrten geht es nur um das Geschäft. Den Teilnehmern sollen meist Betten, Decken, Kochtöpfe und andere Erzeugnisse verkauft werden. Nach polizeilicher Erfahrung sind diese Angebote regelmäßig teurer als im Fachhandel und dazu oft minderwertiger. Dem gut geschulten Verkaufspersonal gelingt es immer wieder, einige Ausflügler zur Unterschrift unter Kaufverträge zu bewegen.

    Finanzielle Verpflichtungen von mehreren hundert Euro sind keine Seltenheit. Schutz vor solchen unüberlegten Käufen bietet das Bürgerliche Gesetzbuch mit der Einräumung eines Widerrufsrechts. Binnen zwei Wochen können Kaufverträge, die auf Kaffeefahrten oder ähnlichen Veranstaltungen abgeschlossen wurden, widerrufen werden. Am sichersten geht dies per Einschreiben mit Rückschein. Die Frist für den Widerruf beginnt erst zu laufen, sobald dem Kunden eine deutlich gestaltete Belehrung über das Widerrufsrecht mitgeteilt worden ist. Zur Wahrung der Frist kommt es nur auf das Absenddatum an. Wer auf Werbeveranstaltungen kauft, sollte deshalb auf das Datum des Kaufvertrages und die Belehrung über das Widerrufsrecht achten. Fehlt eine Belehrung oder ist sie unvollständig, kann der Kunde den Vertrag zeitlich unbegrenzt widerrufen.

    Tipps: 

    • Fühlen Sie sich auf Kaffeefahrten niemals zu einer Bestellung oder einem Kauf verpflichtet. Die Unkosten sind im Fahrpreis bereits enthalten.
    • Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstanden haben. Unterschriften sind nie reine Formsache und mündliche Absprachen nur selten auch beweisbar.
    • Sollten Sie dennoch einen Vertrag abschließen, verlangen Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind. Achten Sie auf das korrekte Datum.
    • Das deutsche Widerrufsrecht gilt auch für Kaffeefahrten in das Ausland, wenn die Kaffeefahrt vom Verkäufer zu dem Zweck veranstaltet wurde, den Kunden zum Abschluss eines Kaufvertrages zu bewegen.

    Haustürgeschäfte

    Haustürgeschäfte sind nicht ohne Risiko, denn immer wieder versuchen unseriöse Verkäufer oder betrügerische Vertreter ihre Kunden über den Vertragsabschluss zu täuschen oder Verträge sogar zu verfälschen. Die Palette der Haustürgeschäfte reicht vom Abschluss eines Zeitschriftenabonnements, Verträge über Handwerksarbeiten an Haus und Wohnung bis zur Entgegennahme unbestellter Zusendungen.

    Schutz vor unüberlegten Käufen oder Vertragsabschlüssen bietet das Bürgerliche Gesetzbuch mit der Einräumung eines Widerrufrechts. Binnen zwei Wochen können die Käufer bei Haustürgeschäften ihre Kauferklärung ohne Angabe von Gründen widerrufen. Am sichersten geht dies per Einschreiben mit Rückschein.

    Das Widerrufsrecht gilt nicht, wenn Sie den Vertreter selbst bestellt haben, wenn ein Bagatellgeschäft (bis zu 40 €) vorliegt oder wenn die Erklärung notariell beurkundet wurde. Bei Mitgliederwerbung für Vereine gilt das Widerrufsrecht ebenfalls nicht. Wichtig für die Widerrufsfrist sind das Datum des Kaufvertrags und die Belehrung über das Widerrufsrecht.

    Tipps:

    • Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck, lassen Sie sich nicht von Mitleid erregenden Sprüchen beeindrucken oder verwirren.
    • Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstanden haben. Unterschriften sind nie „reine Formsache“, mündliche Absprachen unwirksam.
    • Verträge über umfangreiche Handwerksarbeiten an Haus und Wohnung sollten Sie nicht an der Haustür abschließen, sondern stets Angebote mehrerer Handwerksbetriebe einholen.
    • Sollten Sie dennoch einen Vertrag abschließen, verlangen Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind. Achten Sie auf das korrekte Datum.
    • Bezahlen Sie keine Rechnungen für unbestellte Abonnements. Lassen Sie sich die Forderung erläutern und belegen.
    • Unverlangt zugesandte geringwertige Ware, z. B. Postkarten, muss weder bezahlt noch aufbewahrt oder gar zurückgeschickt werden.

    Weitere Informationen und Präventionstipps finden Sie im Internet: www.polizei-beratung.de.

    Handtaschenraub

    Eine 77 Jahre alte Frau wurde in Trier am helllichten Tag, als sie vom Einkaufen nach Hause kam, vor ihrer Wohnung überfallen und ihrer Tasche beraubt. Hierbei ging der ca. 18-jährige Täter so gewalttätig vor, dass die Rentnerin stürzte und sich an der linken Schulter verletzte. In der geraubten Tasche befanden sich Bargeld, Scheckkarten sowie der Schlüsselbund der Geschädigten.

    Das geschilderte Tatgeschehen ist typisch für den Handtaschenraub. Die Täter sind überwiegend unter 21 Jahre jung und männlich, während es sich bei den Opfern vornehmlich um ältere Frauen handelt. Das Risiko des Täters ist gering, da er gewöhnlich von hinten kommend dem arglosen Opfer im Vorbeilaufen oder –fahren die Handtasche entreißt. Das völlig überraschte Opfer sieht den Täter bestenfalls von hinten, so dass es ihn auch nur vage beschreiben kann. Wer die Vorgehensweise der Täter und die damit verbundenen Gefahren kennt, kann viele Risiken ausschließen.

    Tipps:

    • Nehmen Sie nach Möglichkeit keine größeren Bargeldbeträge mit.
    • Wenn Sie auf eine Handtasche nicht verzichten können, so verteilen Sie wenigstens Geld, Scheckkarten, Schlüssel und Papiere auf die verschlossenen Innentaschen Ihrer Kleidung.
    • Tragen Sie Ihre Tasche auf der von der Straße abgewandten Seite gut verschlossen unter den Arm geklemmt.
    • Zählen Sie Ihr Geld keinesfalls auf der Straße nach.
    • Gruppen bieten Schutz: Bitten Sie vor Abhebung größerer Geldbeträge um Begleitung durch Verwandte; Freunde oder Nachbarn.
    • Sollte Ihnen die Tasche trotzdem entrissen werden, kämpfen Sie nicht darum, denn die Gefahr eines Sturzes mit Verletzungen ist groß. Ihre Gesundheit ist wichtiger!

    Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Broschüre „Der goldene Herbst – So schützen Sie sich im Alter“, die Sie bei jeder Polizeidienststelle erhalten oder im Internet: www.polizei-beratung.de

    Enkeltrick

    Betrüger versuchen, mit dem sogenannten „Enkeltrick“ vorwiegend ältere Mitbürger um hohe Geldbeträge zu prellen. In Rheinland-Pfalz mehren sich die Fälle, in denen gezielt ältere Menschen angerufen werden. Mögliche Opfer werden teilweise über Telefonbücher bzw. über eine CD-ROM nach Vornamen, die auf die ältere Generation hindeuten, ausgesucht. Die Anrufer geben sich dann als Verwandte, oft als Enkel oder auch als gute Bekannte aus und bitten kurzfristig um Bargeld. Häufig wird eine Notlage oder ein finanzieller Engpass durch einen Unfall, ein günstiges Kauf-angebot für ein Auto, einen Computer oder eine Immobilie angegeben. Der Geldbetrag wird nie vom Anrufer selbst, sondern von einer fremden Person im Auftrag des angeblichen Verwandten abgeholt. Die Notlage wird immer äußerst dringlich dargestellt. Es erfolgen oft mehrere Anrufe in kurzen Zeitabständen, so dass dem Opfer kaum Zeit zum Nachdenken oder zur Überprüfung des Sachverhalts bleibt. Deshalb seien Sie misstrauisch, wenn Sie die Stimme eines Anrufers nicht sicher erkennen. Echte Verwandte und gute Bekannte haben Verständnis dafür. Beachten Sie folgende Tipps, um sich und Ihre Familie vor Schaden zu schützen.

    Tipps:

    • Lassen Sie sich am Telefon keine Namen oder andere Informationen über Angehörige, Freunde oder Bekannte entlocken, z.B. mit der häufig gestellten Frage: “Rate mal, wer Dich anruft?“
    • Nehmen Sie sich in jedem Fall die Zeit, die Angaben des Anrufers zu überprüfen. Lassen Sie sich dazu den vollständigen Namen, die Adresse und eine Telefonnummergeben, unter der Sie eventuell zurückrufen können.
    • Übergeben Sie kein Geld an Personen, die Sie nicht kennen.
    • Wenn Sie einen Anruf mit diesem Ansinnen erhalten, sprechen Sie darüber mit einer Person Ihres Vertrauens. Ist dies nicht möglich oder fühlen Sie sich unsicher, so verständigen Sie die Polizei.
    • Warnen Sie insbesondere Ihre älteren Familienmitglieder vor Anrufen mit Geldforderungen.

    Weitere Tipps, wie Sie sich gegen Trickbetrüger schützen können, finden Sie in der Broschüre „So schützen Sie sich im Alter“, die bei jeder Polizeidienststelle erhältlich ist.

    Sicherer Geldverkehr

    Der Paragraf 263 des Strafgesetzbuches beschreibt Betrug als die Erlangung eines Vermögensvorteiles durch die Täuschung anderer, beispielsweise durch Vorspiegelung falscher oder Entstellung wahrer Tatsachen. Die "Nepper", "Schlepper" und "Bauerfänger", wie Zeitgenossen dieser Kategorie im Volksmund heißen, gehen zumeist mit großer Raffinesse zu Werke und richten häufig beträchtlichen Schaden an. So vielfältig wie die Erscheinungsformen des Betruges sind auch die Schauplätze und Gelegenheiten, bei denen es zu "Unregelmäßigkeiten" kommen kann. Neben dem "Tatort Haustür" treten Betrugsfälle dabei vor allem immer wieder im Zusammenhang mit der Vermittlung von Wohnraum sowie der Fälschung und dem Missbrauch von Zahlungsmitteln auf.

    Anlagebetrug: 

    Ganz besonders häufig haben es Betrüger an der Haustür auf Senioren abgesehen, die sich in ihren vier Wänden vermeintlich sicher fühlen. Ziel dieser unliebsamen Besucher ist es, Einlass in die Wohnung zu finden; denn dort sind in aller Regel weder Zeugen noch andere Personen zu erwarten, die die eigenen Pläne durchkreuzen könnten. Einem Betrüger sind seine finsteren Absichten in den seltensten Fällen anzusehen. Die Täter treten in ganz unterschiedlichen Rollen auf: Mal geben sie sich als seriös gekleideter Geschäftsmann, mal werden sie als Handwerker in Arbeitskleidung, als Hilfsbedürftiger oder sogar als angebliche Amtsperson vorstellig. Um ans Ziel zu gelangen, überraschen die Täter immer wieder durch außerordentlichen Ideenreichtum. Der durch sie verursachte finanzielle Schaden ist oft nicht wieder auszugleichen.

    Geldfälschungen: 

    Echter Geldschein oder plumpe Fälschung? Immer wieder werden "Blüten" von Geldscheinen in Umlauf gebracht, die den echten Banknoten auf den ersten Blick täuschend ähnlich sehen. Falschgeld kann überall angeboten werden: Zum Beispiel an der Haustür, im Gedränge an der Kaufhauskasse oder am Fahrkartenschalter.

    Der wichtigste Komplize vieler Geldbetrüger ist die Leichtgläubigkeit ihrer Opfer. Und Opfer werden kann tatsächlich jeder. Deshalb ist es buchstäblich bare Münze wert, rechtzeitig seinen Blick zu schärfen. Denken Sie daran: Manche "Blüten" können Sie richtig teuer zu stehen kommen. Denn wenn Sie Falschgeld entgegennehmen und dies zu spät bemerken, haben Sie gleich den doppelten Schaden: Sie bekommen keine Entschädigung und machen sich - wenn Sie das Falschgeld weitergeben - überdies sogar noch strafbar.

    Viele Täter reagieren auf die Entwicklungen des Technikmarktes erstaunlich flexibel. Die meisten Farbkopierer sind inzwischen mit Codierungssystemen ausgerüstet, mit dem sich eine Farbkopie dem jeweiligen Kopierer genau zuordnen lässt. Deshalb weichen immer mehr Täter bei der Herstellung ihrer "Blüten" auf die Hilfe eines Computer-Scanners aus.

    Der "Blütentrainer" macht fit gegen den falschen Schein! Starten Sie unser Java-Spiel und schützen Sie sich vor der Annahme falscher Banknoten. Bitte beachten Sie, dass Sie zum Starten des Euro-Blütentrainers die aktuelle Version der JAVA-Software auf Ihrem Computer benötigen.

    Scheck- und Kreditkartenbetrug: 

    Keine Frage: Es macht Spaß, "einfach mit seinem gute

    n Namen" zu bezahlen. Gerne nehmen deshalb heute immer mehr Menschen die Gelegenheit wahr, bargeldlos zu bezahlen. Alleine in Deutschland sind ca. 114 Millionen Debit- und Kreditkarten ausgegeben. Die Zahlungskarten spielen beim bargeldlosen Bezahlen in den verschiedensten Bereichen eine erhebliche Rolle und gewinnen immer weiter an Bedeutung, da sie als Alternative zum Bargeld bequem und sicher als Zahlungsmittel eingesetzt werden können. Hinzu kommt die weltweite Akzeptanz von Kreditkarten im Handel sowie die Möglichkeit, weltweit an über 820.000 Geldausgabeautomaten Bargeld mittels ec-Karte/Bankkarte bzw. Kreditkarte abzuheben.

    Die starke Verbreitung und vor allem auch die hohe Akzeptanz des "Plastikgeldes" üben auf Straftäter eine unwiderstehliche Anziehung aus. Dabei wird es ihnen heute oftmals leicht gemacht: Daten wie die Kreditkartennummer, die Gültigkeitsdauer der Karte und die Unterschrift gibt ein Kreditkartennutzer überall dort preis, wo er per Karte zahlt. Alle Daten sind Bestandteil der Quittung. So kommen mit jeder Zahlung mehr und mehr Menschen in den Besitz höchst vertraulicher Informationen. Des weiteren werden durch die Täterseite immer wieder neue Vorgehensweisen (z.B. das sog. “Skimming“: Vorsatzgeräte am Karteneinzugsschacht von Geldautomaten oder Türöffnern und Miniaturkamera) entwickelt, um betrügerisch an Kartendaten und persönliche Geheimzahl zu gelangen.

    Mangels alternativer Zahlungsmittel ist das Einkaufen übers Internet mit einem besonderen Risiko verbunden. Hotelreservierungen, vor allem aber Transaktionen übers Netz bleiben riskant, weil es bis heute keine digitale, fälschungssichere Unterschrift und damit auch keine Identitätskontrolle gibt. Ob der Auftraggeber auch wirklich der Karteninhaber ist, bleibt offen. Das bedeutet: Jeder, der Ihre Kreditkartennummer und Gültigkeitsdauer kennt (seit Ende 2001 ist ggf. auch noch eine Kartenprüfnummer erforderlich, die auf der Kreditkarte selbst aufgedruckt, aber nicht im Magnetstreifen gespeichert ist) , kann über

    Wer Opfer ist, darf nicht Opfer bleiben. Als Opfer einer Straftat haben Sie eine ganze Reihe von Möglichkeiten, aktiv für Ihre Rechte einzutreten sowie Schutz und Hilfe in Anspruch zu nehmen.

    Ihre Polizei berät und unterstützt Sie gerne. Doch nur wenn die Straftat bei Polizei und Justiz bekannt wird, besteht die Chance, den oder die Täter zur Verantwortung zu ziehen. Und nur so wird es möglich, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und andere Menschen vor weiteren Straftaten zu schützen. 

    Beispiel: Opfer einer Raubstraftat

    Die Raubstraftaten werden in verschiedene kriminologische Erscheinungsformen unterteilt: Raub auf Geld- und Werttransporte, Raub auf Zahlstellen und Geschäfte, Raub auf Straßen, Wegen und Plätzen, Handtaschenraub, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, Raub aus Wohnungen. Der Straftatenanteil der Raubdelikte gemessen an der Gesamtzahl aller erfassten Straftaten lag im Jahr 2004 bei ca. 1 %.

    Allen Raubdelikten ist gemeinsam, dass der Täter oft ein unverhältnismäßig hohes Maß an Gewalt einsetzt, um in den Besitz der Beute zu gelangen. Insbesondere der Straßen- und Handtaschenraub sind Delikte, die ganz wesentlich zum Bedrohtheitsgefühl im öffentlichen Raum und zur Angst vor Verbrechen in der Bevölkerung beitragen.

    Eine bestimmte Arbeitsweise gibt es beim Straßenraub nicht. Vorwiegend männliche Einzeltäter unter 21 Jahren greifen oftmals einzelne, körperlich unterlegene Opfer an, wie z. B. ältere Personen oder Personen, die wegen ihres alkoholisierten Zustandes nur eingeschränkt reaktionsfähig sind. Bei jugendlichen Tätern ist das Handeln innerhalb einer Gruppe typisch, wobei vorwiegend gleichaltrige Opfer angegriffen und ausgeraubt werden. In dieser Altersklasse geht es oft nicht um eine Bereicherung, sondern die Motive sind Dominanzverhalten, Langeweile oder Nachahmung.

    Der Gebrauch von Waffen (relativ selten) und Gegenständen ist bei einigen Tätern eingeplant, um erwarteten oder tatsächlichen Widerstand zu überwinden. Der Straßenraub ist die häufigste Form bei den Raubdelikten und ein typisches Großstadtdelikt.

    Bezeichnend für den Handtaschenraub ist das überraschende Wegnehmen bzw. Wegreißen einer Handtasche oder eines ähnlichen Gebrauchsgegenstandes ohne weitergehende Auseinandersetzung mit dem Opfer. Der Täter setzt die eigene Körperkraft unter Ausnutzung des Überraschungsmoments beim Vorbeilaufen oder Vorbeifahren mit dem Motorrad, Fahrrad oder Inlineskatern ein. Während beim Handtaschenraub die Täter vorwiegend männliche Kinder und Jugendliche sind, sind die Opfer fast ausschließlich ältere Frauen. Bevorzugte Tatörtlichkeiten sind Stadtrandanlagen, Parkanlagen, Friedhöfe und Nebenstraßen. Die Tatausführung erfolgt häufig nach Einbruch der Dunkelheit.

    Praktische Hinweise: 

    In vielen Fällen ist es angebracht, sich durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Er vertritt Ihre Interessen vor Gericht. Bitte beachten Sie, dass in der Regel bereits das erste Beratungsgespräch kostenpflichtig ist. Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Versicherung nach einer Kostenübernahme. In finanziellen Notlagen haben Sie nach dem Beratungshilfegesetz Anspruch auf eine kostenlose anwaltschaftliche Beratung (Auskunft erteilt ihr zuständiges Amtsgericht), unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt auch der WEISSE RING die finanziellen Aufwendungen.

    Ihr Anwalt hat das Recht, bei Ihrer Vernehmung durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft anwesend zu sein. Ebenso darf eine Vertrauensperson zugegen sein, wenn dadurch der Untersuchungszweck nicht gefährdet wird. Die Betreuung der Opfer gehört zu den Aufgaben der polizeilichen Prävention bzw. jedes Polizeibeamten (Opferschutz). In einigen Bundesländern stehen Ihnen bei der Polizei so genannte Opferschutzbeauftragte zur Seite. Informationen über die Aufgaben und Möglichkeiten dieser polizeilichen Ratgeber erhalten Sie über die (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen. 

    So lassen Sie Ihre Verletzungen dokumentieren: 

    Sind Sie durch einen Raubüberfall verletzt worden, dann sollten Sie sich von Ihrem Hausarzt, einem Facharzt oder in einem Krankenhaus behandeln lassen. Hier werden Ihre Verletzungen zugleich dokumentiert. Dieses Attest kann sowohl im Strafverfahren als auch für die Durchsetzung Ihrer Interessen (Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc.) als Beweismittel von Bedeutung sein. Die Kosten für die Behandlung übernimmt in der Regel Ihre Krankenversicherung.

    So sichern Sie sich Ihren Schadenersatz/ Ihr Schmerzensgeld: 

    Der Täter ist gesetzlich verpflichtet, dem Opfer den verursachten Schaden zu ersetzen. Dazu gehören unter anderem Vermögensschäden, Schmerzensgeld, entgangener Lohn, Haushalts-, Heil- und Krankenhauskosten oder Schäden durch verminderte Erwerbsfähigkeit. Zur Durchsetzung der Ansprüche muss in der Regel eine Zivilklage geführt werden, die grundsätzlich auf eigene Kosten und eigenes Risiko erfolgt. Nur bei bestimmten Vertragsabschlüssen werden die finanziellen Aufwendungen von Rechtsschutzversicherungen übernommen. Im so genannten Adhäsionsverfahren kann das Gericht auch bereits im Zuge des Strafverfahrens über Anspruch und Höhe von Schadensersatz und Schmerzensgeld entscheiden. Wer durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, kann nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) Versorgung erhalten (z.B. Heil - und Krankenbehandlung, Hilfen zur beruflichen Rehabilitation, Beschädigtenrente). Die Versorgung wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist an das für den Wohnort der/des Geschädigten zuständigen Versorgungsamt zu stellen.

    So können Sie sich als Opferzeuge unterstützen lassen: 

    In einem Ermittlungsverfahren sind Sie als Opfer einer Straftat immer zugleich auch Zeuge: nämlich so genannter "Opferzeuge". Zur Betreuung von Opferzeugen sind weit reichende Möglichkeiten geschaffen worden, wie zum Beispiel die Zeugenbegleitung durch Rechtsreferendare oder ehrenamtliche Helfer bei der Verhandlung. Um besonders schutzbedürftigen Zeugen eine erneute, psychisch stark belastende Konfrontation mit dem Täter zu ersparen, kann die Vernehmung auf Video aufgezeichnet und später vor Gericht abgespielt werden. Ebenso ist der Ausschluss der Öffentlichkeit unter Umständen möglich.

    So bewältigen Sie Ihre Opfersituation: 

    Die Verantwortung für die Tat trägt der Täter! Die Erfahrung, Opfer von Kriminalität geworden zu sein, ist für den einen zutiefst erschütternd, der andere wird leichter damit fertig. Die persönlichen Strategien, mit denen Menschen diese Erfahrungen verarbeiten, sind sehr unterschiedlich. Es gibt dafür keine Patentrezepte. Scheuen Sie sich nicht, sich gegebenenfalls an Fachleute zu wenden. Diese können Ihnen professionelle Hilfe bei der Bewältigung des Erlebten bieten.

    Ein erster Schritt kann ein Anruf bei einer Hilfsorganisation, einem gemeinnützigen Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern oder einer anderen Hilfeeinrichtung in Ihrer Stadt sein.

    Wenn Sie Opfer eines Raubes geworden sind:

    • Sprechen Sie mit Angehörigen oder Freunden über das Erlebte.
    • Suchen Sie im Bedarfsfall professionelle psychologische Unterstützung.
    • Versuchen Sie, in der Zeit nach dem Überfall (Stunden/Tage) nicht allein zu sein.
    • Nutzen Sie die regionalen Netzwerke mit professionellen Einrichtungen der Opferhilfe.
    • Besuchen Sie einen Selbstbehauptungs- bzw. Selbstverteidigungskurs. Kurse dieser Art werden inzwischen in nahezu jeder Stadt – oft auch mit Unterstützung der Polizei – angeboten. Es gibt zudem spezielle Angebote für Seniorinnen und Senioren.

    Die opferorientierte Prävention richtet sich an die gesamte Bevölkerung, da letztlich jeder Opfer eines Raubes auf öffentlichen Wegen Straßen und Plätzen werden kann.

    Sie als Bürger können sich nicht in jedem Fall schützen. Sie können jedoch Ihr eigenes Risiko vermindern, indem Sie die Ratschläge der Polizei befolgen.


    So lassen Sie Ihre EC- oder Kredit-Geldkarte sperren: 

    Eine entwendete Geldkarte sollten Sie unverzüglich sperren lassen.

    Zur Sperrung von Euroscheck- bzw. Bankkontenkarten benötigen Sie Ihre Kontonummer. Kreditkarten können Sie am einfachsten durch Angabe der Kreditkartennummer sperren lassen. Steht Ihnen diese nicht zur Verfügung, reichen meist auch Ihr Name, Geburtsdatum und Ihre Adresse sowie der Name Ihrer Bank. Teilweise ist auch eine nur vorübergehende Sperrung möglich. Sind Sparbücher oder Anlagedokumente abhanden gekommen, so melden Sie dies bitte unverzüglich bei Ihrem Geldinstitut.

    Handy weg? Handeln Sie rasch!

    Lassen Sie Ihren Anschluss möglichst umgehend sperren – vor allem dann, wenn das Handy eingeschaltet war. Den Auftrag dazu erteilen Sie über die Hotline des Anbieters, bei dem Sie den Kartenvertrag abgeschlossen haben. Halten Sie neben Ihrer Mobiltelefonnummer auch die Kartennummer sowie Ihr Kenn- bzw. Passwort bereit. Sie können die Sperrung jedoch auch schriftlich, z. B. per Fax, veranlassen.

    Sind Sie sich sicher, bestohlen worden zu sein? Dann sollten Sie umgehend Anzeige erstatten. Für die Fahndung nach Ihrem Gerät benötigt die Polizei die 15-stellige Seriennummer (IMEI-Nummer) Ihres Mobiltelefons. Diese Nummer können Sie durch Eingabe der Tastenkombination *#06# feststellen. Notieren Sie die Nummer in Ihren Unterlagen.

    Gefahren im Internet

    Immer wieder verunsichern Schreckensmeldungen über Sicherheitslücken die Internet-Gemeinde. Dabei ist die Datenübertragung über das globale Netz sicherer als gemeinhin angenommen. Die wirklichen Gefahren lauern anderswo, nämlich bei scheinbar harmlosen Downloads und E-Mail-Attachments oder auf Web-Seiten mit selbst aktivierenden Inhalten – und zwar immer dann, wenn Unwissenheit oder Sicherheitslücken mit im Spiel sind. Wir möchten Sie auf den folgenden Seiten mit den potenziellen Gefahren des Internet sowie möglichen Maßnahmen für seine sichere Nutzung vertraut machen.

    Insbesondere die missbräuchliche Verwendung von Einwahlprogrammen, den so genannten Dialern, entwickelte sich in der jüngeren Vergangenheit zu einer wahren Kostenfalle und verursachte erhebliche finanzielle Schäden. Bei uns erfahren Sie mehr über die Hintergründe der Abzockerei und erhalten Hinweise über die aktuelle Rechtslage sowie auch darüber, wie Sie sich zuverlässig schützen können.

    eCommerce ist auf dem Vormarsch und mittlerweile ein fester Bestandteil unserer Geschäftswelt. Wir informieren Sie über den Handel via Internet und die damit verbundenen Gefahren.

    Da das Internet auch künftig den Alltag und die Arbeitswelt zunehmend beeinflussen wird, ist es besonders wichtig, dass sich Kinder und Jugendliche frühzeitig mit der Cyber-Welt vertraut machen. Wie in allen anonymen Medien hat sich allerdings leider auch im World Wide Web ein Markt für Sex und Gewalt gebildet. Deshalb finden Sie auf den folgenden Seiten Tipps, die Ihnen helfen, Ihren Nachwuchs vor den "Rotlichtbezirken" und gewaltverherrlichenden Seiten im Netz zu schützen.

    Nachbarschaftshilfe

    Mit Beginn der kalten Jahreszeit und der immer früher hereinbrechenden Dunkelheit schleicht sich auch gleichzeitig ein Gefühl der Einsamkeit und Unsicherheit ein. Nachbarn, die sich kennen und miteinander reden, schaffen ein Klima, das zur Sicherheit und zum persönlichen Wohlbefinden wesentlich beiträgt. Gute nachbarliche Kontakte vermitteln das Gefühl, nicht allein zu sein.Aus Angst vor Kriminalität neigen besonders Alleinstehende und Senioren dazu, sich immer mehr in die eigenen vier Wände zurückzuziehen. Trickdiebe und Betrüger suchen sich mit Vorliebe gerade diesen Personenkreis als Opfer aus.Geben Sie deshalb potenziellen Straftätern in Ihrer Hausgemeinschaft, Ihrer Straße und Ihrer näheren Umgebung keine Chance. Zeigen Sie Verantwortung für Ihre Nachbarn und unterstützen Sie sich gegenseitig.

    Tipps:

    • Machen Sie sich mit Ihren Nachbarn bekannt. Denn Menschen, die einander kennen, sind sich nicht mehr gleichgültig.
    • Beziehen Sie in Ihre nachbarlichen Kontakte auch ältere und behinderte
    • Menschen ein. Ergreifen Sie die Initiative und machen den ersten Schritt.
    • Tauschen Sie untereinander Telefonnummern und Erreichbarkeit (zum Beispiel bei längerer Abwesenheit) aus.
    • Achten Sie auf Fremde im Haus oder auf dem Nachbargrundstück und sprechen Sie diese an.
    • Alarmieren Sie bei Gefahr oder in Verdachtsfällen die Polizei