Ausbildungsförderung (BAföG) Bewilligung für Praktikanten
Leistungsbeschreibung
Sie können Ausbildungsförderung erhalten, wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer Schulausbildung oder Ihrem Studium ein Praktikum mit einer Mindestdauer von 3 Monaten ableisten. Auslandspraktika im Zusammenhang mit dem Besuch von weiterführenden allgemein bildenden Schulen sind nicht förderungsfähig.
Als monatlicher Bedarf gelten für Sie als Praktikant die Beträge, die auch für den Besuch der Ausbildungsstätte, mit dem das Praktikum im Zusammenhang steht, geleistet werden.
Bei einem Praktikum im Ausland erfolgt zusätzlich eine pauschale Reisekostenerstattung. Sofern Sie das Bestehen einer Auslandskrankenversicherung nachweisen, erhalten Sie einen Zuschuss zu den Kosten. Bei einem Praktikum im außereuropäischen Ausland können ggf., zum Ausgleich von Kaufkraftunterschieden, Zu- oder Abschläge auf den Bedarf erfolgen.
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie BAföG für ein Inlandspraktikum im Zusammenhang mit einer Schulausbildung beantragen wollen, müssen Sie Ihren Antrag bei dem für die Förderung der Schulausbildung zuständigen Amt für Ausbildungsförderung einreichen. In der Regel ist es das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk Ihre Eltern den ständigen Wohnsitz haben. Die Ämter für Ausbildungsförderung sind bei den Kreisverwaltungen und den Verwaltungen der kreisfreien Städte eingerichtet.
Wenn Sie BAföG für ein Inlandspraktikum im Zusammenhang mit einem Studium beantragen wollen, müssen Sie Ihren Antrag bei dem Amt für Ausbildungsförderung der jeweiligen Hochschule einreichen.
Wenn Sie BAföG für ein Auslandspraktikum beantragen wollen, liegt die Zuständigkeit sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Studierende bei den (je nach Zielland unterschiedlichen) zentralen Auslandsämtern für Ausbildungsförderung.