Ausbildungsförderung (BAföG) Bewilligung für Praktikanten


An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie BAföG für ein Inlandspraktikum im Zusammenhang mit einer Schulausbildung beantragen wollen, müssen Sie Ihren Antrag bei dem für die Förderung der Schulausbildung zuständigen Amt für Ausbildungsförderung einreichen. In der Regel ist es das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk Ihre Eltern den ständigen Wohnsitz haben. Die Ämter für Ausbildungsförderung sind bei den Kreisverwaltungen und den Verwaltungen der kreisfreien Städte eingerichtet.

Wenn Sie BAföG für ein Inlandspraktikum im Zusammenhang mit einem Studium beantragen wollen, müssen Sie Ihren Antrag bei dem Amt für Ausbildungsförderung der jeweiligen Hochschule einreichen.

Wenn Sie BAföG für ein Auslandspraktikum beantragen wollen, liegt die Zuständigkeit sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Studierende bei den (je nach Zielland unterschiedlichen) zentralen Auslandsämtern für Ausbildungsförderung.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende