Schulbuchausleihe

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Eine Teilnahme an der Lernmittelfreiheit/Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für alle Schülerinnen und Schüler sämtlicher Klassen- und Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen, der Wahlschulbildungsgänge in Vollzeitform an den berufsbildenden Schulen sowie den Kollegs möglich.

    Das System der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz untergliedert sich in die Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe) und die Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe).

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bernkastel-Wittlich

    Entgeltliche Schulbuchausleihe
    Anmeldezeitraum:  26. Mai - 26. Juni 2023

    Übersteigt das Einkommen die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausgeliehen werden. Die aus zwei Schritten bestehende Anmeldung (1. Freischaltung des Schülers/der Schülerin, 2. Bestellung des Ausleihpakets) muss von den Sorgeberechtigten oder volljährigen Schülerinnen und Schülern über das sog. „Elternportal“ online vorgenommen werden. Über die erfolgreiche Bestellung wird durch eine automatisierte Bestätigungsmail des Portals informiert. Ferner ist der Bestellstatus online einsehbar. Bei ausstehender Bestellbestätigung sowie fehlender Statusabfrage ist der Anmeldevorgang zu wiederholen.

    Die Bestellung ist nach Ablauf der 14-tägigen Stornierungsfrist verbindlich. Die bei Bestellung angezeigten Lernmittel sind anschließend vollumfänglich auszuleihen und die entsprechende Leigebühr zu entrichten. Ein späteres Rücktrittsrecht wird lediglich im Falle nachträglicher Änderungen gewährt, wie z.B. bei Änderung der Schulbuchliste, Ab-/Umwahl von Schulfächern oder Schulwechseln. Ab dem Zeitpunkt solcher Änderungen beginnt eine erneute 14-tägige Stornierungsfrist, auf welche per E-Mail hingewiesen wird.

    Außerhalb der vom Ministerium für Bildung & Kultur festgelegten Anmeldefrist werden Ausnahmeregistrierungen nur in begründeten Sonderfällen (siehe Lernmittelfreiheit) vom Schulträger erteilt.

    Informationen zur Schulbuchausleihe

  • Teaser

    Sie können für Ihr schulpflichtiges Kind Schulbücher für den Schulbesuch ausleihen.

  • Verfahrensablauf

    Für die Anmeldung zur Ausleihe gegen Gebühr ist kein schriftlicher Antrag erforderlich. Eine Bestellung findet grundsätzlich über das Elternportal der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz statt. Falls Eltern keinen Internetzugang haben, können Sie sich an den für Ihre Schule zuständigen Schulträger wenden. Die Schulträger halten sog. „Servicestellen“ bereit, die Eltern bei der Bestellung unterstützen.

  • Voraussetzungen

    Übersteigt das Einkommen die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen, können Schulbücher, die bis zu drei Schuljahre im Unterricht verwendet werden, gegen eine Gebühr ausgeliehen werden.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Bei der entgeltlichen Ausleihe ist die Gebühr abhängig von den ausgeliehenen Schulbüchern. Für ein einjährig verwendetes Schulbuch wird eine Gebühr von einem Drittel des Ladenpreises erhoben. Für ein zwei- oder dreijährig verwendetes Schulbuch fällt eine Gebühr von einem Sechstel des Ladenpreises pro Schuljahr an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Zeitraum für die Anmeldung zur entgeltlichen Ausleihe ändert sich von Jahr zu Jahr und ist abhängig vom Termin der Sommerferien. Er ist im Merkblatt für die Ausleihe gegen Gebühr aufgeführt. Das Merkblatt wird kurz vor Beginn des Anmeldezeitraums in der Schule an die Schülerinnen und Schüler verteilt.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Um an der Ausleihe gegen Gebühr teilnehmen zu können, müssen Sie im Elternportal ein Benutzerkonto anlegen.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Bernkastel-Wittlich

Wenden Sie sich bitte mit allen Fragen, die Sie im Zusammenhang mit der Schulbuchausleihe haben, an den zuständigen Schulträger. Dies ist für die Grundschulen die jeweilige Verbandsgemeindeverwaltung, für die weiterführenden Schulen und die Berufsschulen im Landkreis die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, für die Erbeskopf-Realschule plus in Thalfang die Verbandsgemeindeverwaltung in Thalfang.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende