Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die zuständige untere Wasserbehörde.

Das ist in Rheinland-Pfalz die Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende