Meldung einer Tierhaltung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltung (Veterinäramt), die auch für die in ihrem Gebiet liegenden kreisfreien Städte zuständig ist.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende