Raumordnungsverfahren und vereinfachte raumordnerische Prüfung
Leistungsbeschreibung
Raumordnungsverfahren und vereinfachte raumordnerische Prüfung sind Instrumente zur Sicherung der Raumordnung. Sie dienen dazu die Raumverträglichkeit eines Vorhabens zu prüfen. Durch das Raumordnungsverfahren wird vor der Genehmigung von raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen festgestellt, ob diese mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen. Zudem wird geprüft wie diese Planungen und Maßnahmen aufeinander abgestimmt oder durchgeführt werden können
Vereinfachte raumordnerische Prüfungen können für Planungen und Maßnahmen vorgenommen werden, die zwar raumbedeutsam sind, bei denen aber die Durchführung eines umfassenden Raumordnungsverfahrens nicht erforderlich ist. Damit wird einerseits eine raumordnerische Prüfung sichergestellt, andererseits kann der Umfang der Untersuchungen auf das notwendige Maß beschränkt werden. Wesentliches Merkmal ist vor allem die kürzere Verfahrensdauer (3 Monate).
Verfahrensablauf
- Antragstellung
- Überprüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit, gegebenfalls Nachforderung.
- Einleitung des Verfahrens
- Übersendung der Verfahrensunterlagen an die verfahrensbeteiligten Stellen und Unterrichtung der Öffentlichkeit
- Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen u. evtl. Erörterungstermin
- abschließender Entscheid.
Zuständige Stelle
Landesplanungsbehörde (in Abhängigkeit von den räumlichen Auswirkungen der Planung oder Maßnahme; in den meisten Fällen obere Landesplanungsbehörde)
Voraussetzungen
Raumbedeutsamkeit und überörtliche Bedeutung der Planung oder Maßnahme
Welche Unterlagen werden benötigt?
Alle für die raumordnerische Beurteilung erforderlichen Unterlagen, mindestens
- Beschreibung nach Standort, Art und Umfang, Bedarf an Grund und Boden
- Übersicht über die ernsthaft in Betracht kommenden Standort- oder Trassenalternativen
- Beschreibung der raum- und siedlungsstrukturellen Ausgangslage
- Beschreibung der Beeinflussung der raum- und siedlungsstrukturellen Entwicklung
- Beschreibung der sonstigen erheblichen Auswirkungen auf die Siedlungs- und Infrastruktur sowie die Umwelt
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren sind abhängig von der Herstellungskosten des Vorhabens.
Welche Fristen muss ich beachten?
Über die Bedingung, ein Raumordnungsverfahren durchzuführen, ist innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen zu entscheiden.
Bearbeitungsdauer
Nach Vollständigkeit der Unterlagen ist das Raumordnungsverfahren innerhalb von 6 Monaten abzuschließen, eine vereinfachte raumordnerische Prüfung innerhalb von 3 Monaten.
Rechtsgrundlage