Fachbereich 12 - Jugend und Familie
Sonstige Angaben
Im Fachbereich 12 - Jugend und Familie setzen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fachbereichsleiter Bernd Bäumler (Tel.: 06571 14-2210) für das Wohl der Familien und unserer Kinder und Jugendlichen ein. Sie helfen auch bei erzieherischen Problemlagen weiter.
Sozialpädagogische Beratung für Familien, Kinder und Jugendliche erhalten Sie durch den Pädagogischen Dienst um die Teamleitungen Mathias Flesch (Tel: 06571 14-2430) und Adele Ruppenthal (Tel.: 06571 14-2410). Hier erhalten Eltern auch Beratung in Fragen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.
Im Bereich der Kindertagesbetreuung obliegt dem Fachbereich die Bedarfsplanung, Fachberatung, Abrechnung der Personalkosten und die Festsetzung von Hort- und Krippenbeiträgen. Die Vermittlung von Tagespflegepersonen gehört ebenfalls zu den Aufgaben des Fachbereiches. Weiterhin werden Träger von Kindertagesstätten und Sportstätten über Fördermöglichkeiten bei Baumaßnahmen beraten.
Weitere Aufgaben im Fachbereich stellen der Kinder- und Jugendschutz, die Familienbildung, die Jugendhilfeplanung und die Kreisjugendpflege dar.
Im Team "Finanzielle Hilfen für Familien" bearbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Teamleitungen Marion Baden-Caspari (Tel.: 06571 14-2067) und Stefanie Clemens (Tel.: 06571 14-2267) Anträge auf Elterngeld und Unterhaltsvorschuss. Daneben haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Team die Aufgabe, allein erziehende Elternteile bei der Ausübung der Personensorge, der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes, sowie der eigenen Unterhaltsansprüche zu beraten und zu unterstützen.
Beratung und Unterstützung wird auch jungen Volljährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres hinsichtlich der Regelung von Unterhaltsansprüchen gewährt und Müttern, die im Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes nicht verheiratet sind, im Hinblick auf Möglichkeiten und Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung, die Realisierung von Unterhaltsansprüchen, die Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge und die Einrichtung einer Beistandschaft angeboten. Die nachhaltige Vertretung der Interessen der Kinder und Jugendlichen erfolgt im Rahmen der Bearbeitung von Vormundschaften, Pflegschaften und Beistandschaften.
Öffnungszeiten
Angaben zur Barrierefreiheit
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgeeignet
Zuständigkeiten
- Adoption eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt
- Als Pflegeeltern bewerben, Eignungsprüfung
- Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
- Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung
- Beistandschaft
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
- Elternbeitrag festsetzen
- Elterngeld beantragen
- Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen
- Fachberatung Kindertageseinrichtungen
- Fachberatung Kindertagespflege
- Familienbildung im Netzwerk
- Ferienangebote
- Frühe Hilfen
- Hilfe zur Erziehung beantragen
- Jugendarbeit/ Jugendbildung
- Jugendgerichtshilfe
- Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden
- Leistungs- und Entgeltvereinbarungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
- Netzwerk Kinderschutz
- Pflegekinder
- Sorgeerklärung beurkunden
- Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten Beratung
- Unterhaltsansprüche beurkunden lassen
- Unterhaltsvorschuss - Rückgriff
- Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
- Vaterschaftsanerkennung
- Vormundschaft und Pflegschaft übernehmen
- Wirtschaftliche Jugendhilfe